Die
Zahnzusatzversicherung leistet mehr als
50 % für Zahnersatz. Übliche 30
und 40 % Zahnzusatzversicherung-Angebote
reichen nicht aus, weil Deckungslücke
70 - 90 %, weit höher ist als allgemein
bekannt.
Die
Leistung erfolgt kassenunabhängig,
ohne Vorleistung der Kasse. Da es für
viele Zahnarzt-Leistungen keine Kassenerstattung
mehr gibt.
Zahnersatz-Erstattung im 1.
Versicherungsjahr sollte schon möglichst
hoch sein, möglichst über
€ 500,-, besser über € 1.000,-
im 1. Jahr. Schlecht ist eine Summenbegrenzungen
im 1. Versicherungsjahr -Jahr € 250,-,
im 2., 3. Jahr, … mit Steigerung nur
um € 250,-.
Zahnersatz-Leistung
tariflich nicht begrenzt, nach der Wartezeit,
und ohne Begrenzungen für Zahnersatz-Leistungen
wie Inlays und Implantate. Gerne werden
gerade diese Leistungen begrenzt, z.b. auf
250,- für Implantate - die tatsächlich
über € 1000,- kosten.
Zahnarzthonorare
werden bis zum GOZ-Höchstbetrag (3,5-facher
Satz) übernommen.
Implantatleistung
inkl. Knochenaufbau ist mitversichert. Anzahl
Implantate pro Kiefer nicht begrenzt.
Zahnbehandlungen
sind mitversichert: z.B. Prophylaxe, Paradontose-/Wurzelbehandlung
die GKV nicht zahlt. (Über 95 % der
Zahnzusatzversicherung leisten nicht dafür.
Wird u.a. Prophylaxe erstattet, hat das
positive Kostenminderungseffekte, da diese
Behandlung jährlich in Anspruch genommen
werden kann und somit die tatsächlichen
Versicherungskosten reduziert).
Kieferorthopädische
Maßnahmen sind mitversichert? Wichtig
für Kinder (KfO-Maßnahme darf
keine anstehen).
Abschluss
ist ohne Beitragszuschläge für
fehlende Zähne oder vorhandenen Zahnersatz
möglich.
Einfache
Antragsfragen, nach dem Zahnzustand - denn
je weniger und einfacher die Fragen nach
Zähnen etc., umso weniger Probleme
kann es im Leistungsfall geben.
Erläuterungen
zur Zahnzusatzversicherungs-Checkliste:
Zahnersatz
bleibt Kassenleistung. Die Gesundheitsreform
führte aber 2005 ein völlig neues
Erstattungssystem ein. (Waizmanntabelle -130 Zahnzusatzversicherungen im Vergleich) Es wurden rund 50
Zahnersatz-Befunde mit bestimmten Festzuschüssen
festgelegt, für die ein Zahnarzt eine
einfache Zahnersatz-Regelversorgung durchführen
soll. Eine Backenzahnkrone soll z.B. für
230 € gemacht werden. Die Zahnersatz-Erstattungs-proZahnersatzntsätZahnersatz
50 %, mit Bonus 60/65 %, hat man beibehalten.
Kassenversicherte glauben daher dass Eigenanteile
35, max. 50 % betragen. Das stimmt nur bei
einfach(st)en Zahnersatz-Versorgungen, die
Kasse erstattet für 1 Backen-zahnkrone
115 € (max. 150 €). Zahnärzte
verlangen statt 230 €, für eine
bessere Backenzahnkrone 400, 500, 700, ja
bis 1.000 €. Der Zahnersatz-Festzuschuss
von 115-150 €, deckt dann nicht 50-65
%, sondern 15 - 30 % der Rechnung; Zahnersatzeigenanteile
betragen dann: 70 – 85 %.
Zahnzusatzversicherung
am Markt leisten oft nur 20/30 %. Das genügt
aber nicht, wenn Festzuschüsse für
besseren Zahnersatz nur 10-30 % decken.
Gute Zahnzusatzversicherung (siehe Zahnzusatzversicherung Infos in DZW) leisten daher
für Zahnersatz am besten 50 % und mehr,
möglichst auch für Zahnbehandlungen,
z.B. für Prophylaxe, aber auch für
Paradontose-/WurZahnersatzlbehandlungen
wofür Kassen häufig nicht mehr
leisten. Wenn Kinder versichert werden,
sollte eine Zahnzusatzversicherung gewählt
werden, die auch für Kieferorthopädie
mindestens 50 % leistet.
Meiden Sie
Mogelpackungen: Einige Angebote, auch von
gesetzliche Kassen, bieten Zahnzusatzversicherung (Vergleich & Forum Zahnzusatzversicherung)
an mit der Aussage, unsere Zahnzusatzversicherung
leistet 30 % mit der Kasse zusammen bis
90 %, das ist meist irreführend. Wenn
ein Implantat 1.800 € kostet und der
Zahnersatz-Festzuschuss 350 € beträgt
und nur ca. 20 % deckt, dann kommt man mit
solchen 30 % Zahnzusatzversicherung bestenfalls
auf rund 50 % der Gesamtkosten (inkl. Kassenleistung!!!).
Einige Zahnzusatzversicherungen (Vergleich Zahnzusatzversicherung & Checklisten V) begrenzen
zusätzlich die max. Erstattungsbeträge
für Implantate/Inlays z.B. auf max.
Rechnungsbeträge 500/200 €, dann
ist die Leistung von 30 % noch schlechter.
Achtung: Für Versicherungsfälle
vor Vertragsbeginn leistet keine Zahnzusatzversicherung,
auch wenn auf WarteZahnersatzit verzichtet
wird. Es gibt Höchstaufnahmealter für
Zahnzusatzversicherung: Meist bis 60, wenige
nehmen bis 65/70-jährig auf. Ein Topanbieter
bis über 100! Aussagen wir leisten
100 %, unbedingt hinterfragen, fragen Sie
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