Füllen
Sie die Gesundheitsfragen bei Versicherungsanträgen
stets ehrlich und umfangreich aus:
Es ist kein Spaß, wenn man eine
Leistung benötigt und diese dann
nicht erhält. Ein Berater, der Ihnen
anratet, Krankheiten nicht anzugeben,
weil nach 5 Jahren der Versicherer nichts
mehr machen könnte und leisten müsste,
kann nicht seriös sein. Wechseln
Sie in diesem Fall zwingend den Berater.
Dieser gibt Ihnen nämlich nur den
Tipp, damit es sicher mit der Antragsannahme
klappt und er dann auch die Provision
kassieren kann. Wenn Sie aus gesundheitlichen
Gründen den gewünschten Versicherungsschutz
tatsächlich nicht erhalten, dann
lassen Sie sich beraten, wie Sie die bereits
eingeplanten Beiträge gut anlegen
können.
Unfalltotzusatzversicherung
– das ist ein überflüssiger
Zusatz bei einer Lebensversicherung:
Man zahlt etwas mehr Beitrag und erhält
dann die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt,
wenn der Tod der versicherten Person durch
einen Unfall kommt. Es ist nicht einsichtig,
warum die Hinterbliebenen nach einem Unfalltod
mehr Geld benötigen, als nach dem
Sterben nach einer Krankheit. Für
die Versicherungen ist das gut, da tödliche
Unfälle nicht so viele passieren.
Dies ist ein Zusatz, den Sie sich sparen
können. Nehmen Sie dieses Geld eher
dafür her, eine höhere Versicherungssumme
zu vereinbaren. Sollten Sie diesen Zusatz
besitzen, können Sie ihn jederzeit
herauskündigen. Ihre Beitrag wird
dann entsprechend verringert.
Versicherungsnehmer
und versicherte Person – bitte diese
beiden Begriffe unterscheiden:
Die versicherte Person ist diejenige,
die einen Schaden haben muss, damit auch
geleistet wird. Häufig sind Versicherungsnehmer
und versicherte Person ein und dieselbe
Person, dann ist der Fall natürlich
klar. Das ist aber nicht immer so. Da
schließt z.B. der Herr des Hauses
für die Familie alle Versicherung
ab, so auch die kapitalbildende Lebensversicherung
für die Frau. Als versicherte Person
wird die Frau eingetragen (die vielleicht
sogar auch noch die Beitragszahlerin ist),
Versicherungsnehmer ist der Mann. Nun
geht die Beziehung zu Bruch und die Frau
denkt sich, ich hab da ja die Lebensversicherung.
Die lös ich jetzt auf, denn das Gelb
benötige ich jetzt sehr dringend.
Falsch gedacht: Nur der Versicherungsnehmer
kann dies tun.
Wenn Sie nicht
mehr in der Lage sind, die Beiträge
zu einer bestehenden Lebensversicherung
zu zahlen, dann brauchen Sie diese nicht
gleich zu kündigen: Als
Geldanlage lohnt sich eine Kapital-Lebensversicherung
nur dann, wenn man sie bis zum Ende auch
laufen lässt. Sollte man kurzfristige
Zahlungsschwierigkeiten haben, kann man
mit der Versicherung eine Stundung vereinbaren.
Sollten die Zahlungsschwierigkeiten länger
sein, ist eine Beitragsfreistellung zu
überlegen. Die Versicherung läuft
dann beitragsfrei bis zum Ende weiter.
Die Versicherungssummer wird entsprechend
der bisher eingezahlten Beiträge
reduziert.
Junge
Familien, deren Versorgung durch den Verdienst
einer Person abhängig ist, benötigen
zwingend eine Risikolebensversicherung:
Meist ist es so, dass derjenige,
der das meiste Geld verdient, weiter arbeiten
geht und der andere Elternteil dann zu
Hause bleibt und erst mal nichts verdient.
Später wird dann häufig erst
mal ein Teilzeitarbeitsverhältnis
abgeschlossen, um weiterhin für Kinder
und Haushalt Zeit zu haben. Fällt
der Geld verdienende Elternteil weg, ist
dies auch finanziell eine sehr tragische
Situation. Oft führt der Weg für
die Hinterbliebenen in die Sozialhilfe.
Die Absicherung mit einer Risikolebensversicherung
ist also elementar. Die Versicherungssumme
sollte dabei 250000 Euro nicht zu sehr
unterschreiten. Oft werden zu niedrige
Versicherungssummen abgeschlossen, die
den nötigen Schutz dann nicht gewähren.
Lassen Sie sich mehrere Angebote unterbreiten,
die Preisunterschiede sind z.T. doch erheblich.