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Tipps zur Risikolebensversicherung

 

Füllen Sie die Gesundheitsfragen bei Versicherungsanträgen stets ehrlich und umfangreich aus: Es ist kein Spaß, wenn man eine Leistung benötigt und diese dann nicht erhält. Ein Berater, der Ihnen anratet, Krankheiten nicht anzugeben, weil nach 5 Jahren der Versicherer nichts mehr machen könnte und leisten müsste, kann nicht seriös sein. Wechseln Sie in diesem Fall zwingend den Berater. Dieser gibt Ihnen nämlich nur den Tipp, damit es sicher mit der Antragsannahme klappt und er dann auch die Provision kassieren kann. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen den gewünschten Versicherungsschutz tatsächlich nicht erhalten, dann lassen Sie sich beraten, wie Sie die bereits eingeplanten Beiträge gut anlegen können.

Unfalltotzusatzversicherung – das ist ein überflüssiger Zusatz bei einer Lebensversicherung: Man zahlt etwas mehr Beitrag und erhält dann die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt, wenn der Tod der versicherten Person durch einen Unfall kommt. Es ist nicht einsichtig, warum die Hinterbliebenen nach einem Unfalltod mehr Geld benötigen, als nach dem Sterben nach einer Krankheit. Für die Versicherungen ist das gut, da tödliche Unfälle nicht so viele passieren. Dies ist ein Zusatz, den Sie sich sparen können. Nehmen Sie dieses Geld eher dafür her, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren. Sollten Sie diesen Zusatz besitzen, können Sie ihn jederzeit herauskündigen. Ihre Beitrag wird dann entsprechend verringert.

Versicherungsnehmer und versicherte Person – bitte diese beiden Begriffe unterscheiden: Die versicherte Person ist diejenige, die einen Schaden haben muss, damit auch geleistet wird. Häufig sind Versicherungsnehmer und versicherte Person ein und dieselbe Person, dann ist der Fall natürlich klar. Das ist aber nicht immer so. Da schließt z.B. der Herr des Hauses für die Familie alle Versicherung ab, so auch die kapitalbildende Lebensversicherung für die Frau. Als versicherte Person wird die Frau eingetragen (die vielleicht sogar auch noch die Beitragszahlerin ist), Versicherungsnehmer ist der Mann. Nun geht die Beziehung zu Bruch und die Frau denkt sich, ich hab da ja die Lebensversicherung. Die lös ich jetzt auf, denn das Gelb benötige ich jetzt sehr dringend. Falsch gedacht: Nur der Versicherungsnehmer kann dies tun.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Beiträge zu einer bestehenden Lebensversicherung zu zahlen, dann brauchen Sie diese nicht gleich zu kündigen: Als Geldanlage lohnt sich eine Kapital-Lebensversicherung nur dann, wenn man sie bis zum Ende auch laufen lässt. Sollte man kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten haben, kann man mit der Versicherung eine Stundung vereinbaren. Sollten die Zahlungsschwierigkeiten länger sein, ist eine Beitragsfreistellung zu überlegen. Die Versicherung läuft dann beitragsfrei bis zum Ende weiter. Die Versicherungssummer wird entsprechend der bisher eingezahlten Beiträge reduziert.

Junge Familien, deren Versorgung durch den Verdienst einer Person abhängig ist, benötigen zwingend eine Risikolebensversicherung: Meist ist es so, dass derjenige, der das meiste Geld verdient, weiter arbeiten geht und der andere Elternteil dann zu Hause bleibt und erst mal nichts verdient. Später wird dann häufig erst mal ein Teilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen, um weiterhin für Kinder und Haushalt Zeit zu haben. Fällt der Geld verdienende Elternteil weg, ist dies auch finanziell eine sehr tragische Situation. Oft führt der Weg für die Hinterbliebenen in die Sozialhilfe. Die Absicherung mit einer Risikolebensversicherung ist also elementar. Die Versicherungssumme sollte dabei 250000 Euro nicht zu sehr unterschreiten. Oft werden zu niedrige Versicherungssummen abgeschlossen, die den nötigen Schutz dann nicht gewähren. Lassen Sie sich mehrere Angebote unterbreiten, die Preisunterschiede sind z.T. doch erheblich.

 

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