Den Anfang machte vor knapp zehn Jahren die Riester-Rente, doch in den letzten Jahren wurde die Palette der Riester-Produkte um ein Wohn-Riester, um einen Riester-Fondssparplan und den Riester-Banksparplan ergänzt. Das Konzept hinter einem Riester-Banksparplan ist denkbar einfach: Eigenbeiträge und staatliche Zulagen werden nicht in eine Rentenversicherung eingezahlt sondern alternativ in einen Banksparplan. Ein Riester-Banksparplan ist damit gleichzusetzen mit einer staatlich geförderten Sparanlage.
Die Vorteile: Zinsen, Zulagen und Kosten
Ein Riester-Banksparplan bringt Ihnen einige Vorteile. Zum einen erhalten Sie die volle staatliche Förderung, die sich aus der Zahlung der Riester-Grundzulage und der Riester-Kinderzulage sowie aus der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge ergibt. Zum anderen werden für einen Riester-Banksparplan von den Banken üblicherweise solide Zinsen gewährt. Und schließlich halten sich auch die Kosten für einen Riester-Banksparplan in überschaubaren Grenzen, denn häufig verzichten die Banken auf Abschluss- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommt die hohe Sicherheit, die Banksparpläne vor allem für ältere und sicherheitsorientierte Sparer interessant macht.
Steuerliche Vorteile in Sicht: Dank der Absetzbarkeit
Während der Einzahlungsphase sind die Beiträge für den Riester-Banksparplan im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich absetzbar. Bis zu 2.100 Euro pro Jahr können Sie bei Ihrer jährlichen Steuererklärung ansetzen und erzielen damit eine nennenswerte steuerliche Ersparnis.
Am Ende steht die Auszahlung
Bei der Auszahlung haben Sie grundsätzlich zwei Gestaltungsmöglichkeiten. So können Sie zunächst die Auszahlung aus einem Bankauszahlungsplan wählen, der ab dem 85. Lebensjahr in eine Rentenversicherung umgewandelt wird, oder Sie wählen sofort die Auszahlung in Form einer Rentenversicherung. Mit dem Eintritt ins Rentenalter haben Sie außerdem die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent des eingezahlten Kapitals in einer Summe auszahlen zu lassen. Unabhängig von der Variante, für die Sie sich entscheiden, ist doch stets zu berücksichtigen: Die Auszahlung aus einem Riester-Banksparplan unterliegt in vollem Umfang der Steuerpflicht.
Weitere Quellen zum Riester Banksparplan
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