Diese Versicherung ist
schon deshalb überflüssig, da
die Versicherung häufig mit der Begründung
nicht leistet, dass man auf die Gepäckstücke
nicht aufgepasst hat (Fahrlässigkeit).
Wenn man aber auf die Gepäckstücke
aufpasst, dann werden diese auch nicht
(so leicht) entwendet. So ist ein Schmuckstück
nur dann versichert, wenn es vom Versicherten
getragen wird oder an einem sicheren Ort
wie z.B. einem Safe, verwahrt wird. Bei
vielen recht wertvollen Gegenständen,
wie z.B. Schmuck oder Pelzen wird zudem
nur die Hälfte der Versicherungssumme
erstattet. Es gibt auch eine Reihe von
Dingen, die vom Versicherungsschutz ganz
ausgeschlossen werden. Dies sind z.B.
Geld und Schecks, Zahnprothesen und Kontaktlinsen.
Sollte ein Versicherter dennoch eine Entschädigung
aus seiner Reisegepäckversicherung
erhalten, so wird er erstaunt sein, wie
wenig er doch erhält, denn bei Gebrauchsgegenstände
erstattet die Versicherung nur den Zeitwert.
Summa summarum – diese Versicherung
hat soooo viele Auflagen, dass sie obsolet
ist.
|