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Tipps zur KFZ-Versicherung:

 

Die meisten KFZ-Versicherungen bieten auch einen umfangreichen Schutzbrief mit an, der weit billiger ist, als ein separat abgeschlossener Schutzbrief: So ein Schutzbrief bei der Versicherung kostet ca. 10€ Aufpreis. Wenn man bedenkt, dass einmal Abschleppen in die nächste Vertragswerkstatt bereits ca. 150 – 200 € kostet, dann ist dieses Geld gut investiert. Zudem erhält man eine Telefonnummer, bei der man 24 h am Tag anrufen kann und dann wird einen der Abschleppwagen organisiert.

Beim Schutzbrief nachfragen, bei welchen Leistungen eine 50km-Klausel gilt: Da ein Schutzbrief eine Reiseversicherung ist, sagen die Versicherer, sie leisten, außer zum Abschleppen, nur, wenn jemand auf Reisen ist und das ist er erst, wenn er über 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt ist. Das ist legitim, denn zum einen wird ja Pannenhilfe auch unterhalb der 50 km geleistet und die anderen Leistungen wie Heimfahrt mit dem Zug, Übernachtungen im Hotel während der Reparatur, Ersatzwagen für die Weiterfahrt etc. sind tatsächlich nicht elementar, wenn man nicht allzu weit von zu Hause entfernt ist. Aber bitte: fragen Sie beim Versicherer nach, bei welchen Leistungen diese 50km-Klausel gilt und bei welchen nicht. Das erspart zum einen Ärger, wenn man denkt, man hätte jetzt Anspruch auf eine Leistung und bekommt Sie dann nicht und zum anderen erfährt man von Leistungen, die man erhält und von denen man vorher gar nichts wusste. Schreiben Sie sich eine Liste dieser Leistungen zusammen und legen Sie sich diese zur Hotline-Telefonnummer im Auto mit dazu.

Der Tipp, bei der KFZ-Versicherung ist es egal, welchen Anbieter man wählt, denn die Leistungen sind alle gleich, also nehme ich den Billigsten, stimmt nur bedingt: Wichtig ist auch, wie jemand dann tatsächlich die Leistungen erbringt, wie schnell und gut ein Versicherer im Schadenfall reguliert. Es ist nicht gut, einen Schaden zu verursachen und dann über ein Jahr Anrufe vom Geschädigten zu erhalten, weil dieser immer noch kein Geld gesehen hat. Fragen Sie Freunde und Bekannte nach deren Erfahrungen. Versicherungen, die sich auf die Sparte KFZ spezialisiert haben (z.B. DA direkt oder HUK) sind oft tatsächlich besser, als Versicherer, für die die KFZ-Sparte nur ein Zusatz ist für die Kunden, die alles aus einer Hand wollen. Eine Garantie ist das aber auch nicht, dass jeder Fall gut und schnell reguliert wird. Gut ist, wenn man einen Schutzbrief mit abschließen kann und zwar auch, wenn das Fahrzeug nur KFZ-Haftpflichtversichert wird. Zu diesem Schutzbrief sollte es eine 24h-Hotline geben. Wichtig ist auch eine hohe Deckungssumme (100 Mio Euro). Machen Sie daher einen umfangreichen Versicherungsvergleich der auch die Leistungen mit einbezieht.

Als Geschädigter bei einem KFZ-Unfall haben Sie das Recht, selbst einen Gutachter auszuwählen. Nehmen Sie dieses Recht wahr: Natürlich bietet Ihnen die regulierende Versicherung des Unfallgegners an, einen Gutachter zu schicken. Dieses Angebot sollte man jedoch höchstens wahrnehmen, wenn ein DEKRA-Gutachter kommt. Ansonsten suchen Sie sich lieber selbst einen Gutachter, sobald Sie von der regulierenden Versicherung Bescheid erhalten, dass ein Gutachten nötig ist und dieses daher bezahlt wird.

Speichwern Sie sich in Ihr Handy die Telefonnummern Ihres Schutzbriefes und die der Notrufzentrale ein: Inzwischen hat ja fast jeder ein Handy, also nutzen Sie es auch entsprechend. Die Telefonnummer des Notrufes kann wichtig sein, wenn Sie zu einem Unfall hinzu kommen. Die Nummer ist 0800 – 6683663 (NOTFON D).

Bei einem Verkehrsunfall will Ihnen der Unfallgegner nicht verraten, wo er versichert ist – kein Problem. Rufen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer an: Die Telefonnummer ist 0180 / 25026. Dort geben Sie das Kennzeichen an und es wird Ihnen die Versicherung genannt. (Es sei denn, das Fahrzeug ist ganz neu angemeldet.) Diese Telefonnummer ist auch wichtig, falls ein Unfallgegner flüchtet, damit Sie bei seiner Versicherung den Schaden geltend machen können. Bei Unfallflucht sollten Sie jedoch auch stets die Polizei hinzuziehen.

Achtung bei Teilen im Auto, die einen Wert größer 1200,00 € haben – diese sind über die Teilkasko nicht automatisch mitversichert: Dies betrifft z.B. ein Radio, ein Autotelefon oder auch Lederpolster oder einen Bootsträger. Teile, die einen Neuwert von über 1200,00 € hatten sind i.d.R. in der pauschalen Teilkasko nicht enthalten. Sollten Sie solche Teile haben, sprechen Sie dies beim Abschluss unbedingt an und überlegen Sie, diese noch extra zu versichern.

Bei der Vollkaskoversicherung rechnen sich schadenfreie Jahre: Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadensfreiheits-Rabatt, bei der Vollkasko jedoch schon. Wenn Sie über viele Jahre stets ein vollkaskoversichertes Auto fahren und Ihre Vollkasko nicht in Anspruch nehmen, ist mit der Zeit die Vollkasko ggf. sogar günstiger als die Teilkasko. Also bedenken, nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch, steigt der Beitrag (wie bei der Haftpflichtversicherung auch). Bei Inanspruchnahme der Teilkasko ist dem nicht so.

Bei einem kleinen reparierfähigen Glasschaden übernimmt die Teilkasko in der Regel die gesamten Reparaturkosten, auch wenn diese innerhalb des Selbstbehaltes liegen: Klar – wenn man die Scheibe nicht repariert, reißt Sie bald und dann muss die Scheibe für einige hundert Euro gewechselt werden. Das ist teuer. Es rechnet sich für die Versicherungen, die Glasreparaturen also zu bezahlen.

Sie haben hier in Deutschland einen KFZ-Unfall mit einem Unfallgegner aus der EU – wenden Sie sich bei Fragen an die Verkehrsopferhilfe: Diese sind für solche Fälle die richtigen Ansprechpartner. Die Telefonnummer ist die 040 / 30 18 00. Am Unfall notieren sollten Sie sich Name und Anschrift des Unfallgegners, Kennzeichen des Fahrzeuges, Name (und falls zur Hand auch Anschrift) der unfallgegnerischen Versicherung im Ausland, ggf. Nummer der Grünen Karte des Unfallgegners. Geben Sie auch Ihre Daten dem Unfallgegner. Wenn Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sich mit dieser auch besprechen.

Sie haben im europäischen Ausland einen unverschuldeten Unfall – wenden Sie sich an den entsprechenden Beauftragten in Deutschland: Wenn Sie z.B. in Spanien unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten können Sie sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Haftpflichtversicherer wenden. Wer dies ist, können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter Tel.: 0180-25026 erfragen.

Fahren Sie bitte nie über die Grenze ohne Grüne Versicherungskarte: Raus aus Deutschland kommen Sie meist leicht, aber rein ggf. nicht mehr und das ist nicht lustig. Mehr sag ich dazu gar nicht. Also schon einige Tage vor Abreise überprüfen, ob die Grüne Versicherungskarte noch gültig ist (ist nicht unbefristet gültig!!!) und wenn nein, umgehend eine besorgen.

Nicht versuchen, selbst zu erkennen, wer tatsächlich Schuld an einem Schaden hat: Besonders nach Autounfällen möchte oft ein Unfallgegner vom anderen ein bereits am Unfallort schriftlich ausgefülltes Schuldanerkenntnis bekommen. Machen Sie das nicht! Erstens sind Sie auf diesem Gebiet (i.d.R.) Laie und können daher die Situation nicht so genau beurteilen und zweitens sind Sie nach einem Unfall erst mal viel zu durcheinander. Tauschen Sie daher immer erst einmal mit Ihrem Unfallgegner die Daten aus fahren Sie dann nach Hause (oder einfach an einen ruhigen Ort) und melden Sie dann erst mal in Ruhe den Schaden Ihrer Versicherung. Oft hat sich schon gezeigt, dass jemand nur meinte, schuldig zu sein und es gar nicht war.

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