Die meisten KFZ-Versicherungen
bieten auch einen umfangreichen Schutzbrief mit an, der weit billiger
ist, als ein separat abgeschlossener Schutzbrief: So ein
Schutzbrief bei der Versicherung kostet ca. 10€ Aufpreis. Wenn
man bedenkt, dass einmal Abschleppen in die nächste Vertragswerkstatt
bereits ca. 150 – 200 € kostet, dann ist dieses Geld
gut investiert. Zudem erhält man eine Telefonnummer, bei der
man 24 h am Tag anrufen kann und dann wird einen der Abschleppwagen
organisiert.
Beim Schutzbrief nachfragen, bei welchen
Leistungen eine 50km-Klausel gilt: Da ein Schutzbrief eine
Reiseversicherung ist, sagen die Versicherer, sie leisten, außer
zum Abschleppen, nur, wenn jemand auf Reisen ist und das ist er
erst, wenn er über 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt ist.
Das ist legitim, denn zum einen wird ja Pannenhilfe auch unterhalb
der 50 km geleistet und die anderen Leistungen wie Heimfahrt mit
dem Zug, Übernachtungen im Hotel während der Reparatur,
Ersatzwagen für die Weiterfahrt etc. sind tatsächlich
nicht elementar, wenn man nicht allzu weit von zu Hause entfernt
ist. Aber bitte: fragen Sie beim Versicherer nach, bei welchen Leistungen
diese 50km-Klausel gilt und bei welchen nicht. Das erspart zum einen
Ärger, wenn man denkt, man hätte jetzt Anspruch auf eine
Leistung und bekommt Sie dann nicht und zum anderen erfährt
man von Leistungen, die man erhält und von denen man vorher
gar nichts wusste. Schreiben Sie sich eine Liste dieser Leistungen
zusammen und legen Sie sich diese zur Hotline-Telefonnummer im Auto
mit dazu.
Der Tipp, bei der KFZ-Versicherung ist
es egal, welchen Anbieter man wählt, denn die Leistungen sind
alle gleich, also nehme ich den Billigsten, stimmt nur bedingt: Wichtig ist auch, wie jemand dann tatsächlich die Leistungen
erbringt, wie schnell und gut ein Versicherer im Schadenfall reguliert.
Es ist nicht gut, einen Schaden zu verursachen und dann über
ein Jahr Anrufe vom Geschädigten zu erhalten, weil dieser immer
noch kein Geld gesehen hat. Fragen Sie Freunde und Bekannte nach
deren Erfahrungen. Versicherungen, die sich auf die Sparte KFZ spezialisiert
haben (z.B. DA direkt oder HUK) sind oft tatsächlich besser,
als Versicherer, für die die KFZ-Sparte nur ein Zusatz ist
für die Kunden, die alles aus einer Hand wollen. Eine Garantie
ist das aber auch nicht, dass jeder Fall gut und schnell reguliert
wird. Gut ist, wenn man einen Schutzbrief mit abschließen
kann und zwar auch, wenn das Fahrzeug nur KFZ-Haftpflichtversichert
wird. Zu diesem Schutzbrief sollte es eine 24h-Hotline geben. Wichtig
ist auch eine hohe Deckungssumme (100 Mio Euro). Machen Sie daher
einen umfangreichen Versicherungsvergleich der auch die Leistungen mit einbezieht.
Als Geschädigter bei einem KFZ-Unfall
haben Sie das Recht, selbst einen Gutachter auszuwählen. Nehmen
Sie dieses Recht wahr: Natürlich bietet Ihnen die
regulierende Versicherung des Unfallgegners an, einen Gutachter
zu schicken. Dieses Angebot sollte man jedoch höchstens wahrnehmen,
wenn ein DEKRA-Gutachter kommt. Ansonsten suchen Sie sich lieber
selbst einen Gutachter, sobald Sie von der regulierenden Versicherung
Bescheid erhalten, dass ein Gutachten nötig ist und dieses
daher bezahlt wird.
Speichwern Sie sich in Ihr Handy die Telefonnummern
Ihres Schutzbriefes und die der Notrufzentrale ein: Inzwischen
hat ja fast jeder ein Handy, also nutzen Sie es auch entsprechend.
Die Telefonnummer des Notrufes kann wichtig sein, wenn Sie zu einem
Unfall hinzu kommen. Die Nummer ist 0800 – 6683663 (NOTFON
D).
Bei einem Verkehrsunfall will Ihnen der
Unfallgegner nicht verraten, wo er versichert ist – kein Problem.
Rufen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer an: Die Telefonnummer
ist 0180 / 25026. Dort geben Sie das Kennzeichen an und es wird
Ihnen die Versicherung genannt. (Es sei denn, das Fahrzeug ist ganz
neu angemeldet.) Diese Telefonnummer ist auch wichtig, falls ein
Unfallgegner flüchtet, damit Sie bei seiner Versicherung den
Schaden geltend machen können. Bei Unfallflucht sollten Sie
jedoch auch stets die Polizei hinzuziehen.
Achtung bei Teilen im Auto, die einen
Wert größer 1200,00 € haben – diese sind über
die Teilkasko nicht automatisch mitversichert: Dies betrifft
z.B. ein Radio, ein Autotelefon oder auch Lederpolster oder einen
Bootsträger. Teile, die einen Neuwert von über 1200,00
€ hatten sind i.d.R. in der pauschalen Teilkasko nicht enthalten.
Sollten Sie solche Teile haben, sprechen Sie dies beim Abschluss
unbedingt an und überlegen Sie, diese noch extra zu versichern.
Bei der Vollkaskoversicherung rechnen
sich schadenfreie Jahre: Bei der Teilkaskoversicherung
gibt es keinen Schadensfreiheits-Rabatt, bei der Vollkasko jedoch
schon. Wenn Sie über viele Jahre stets ein vollkaskoversichertes
Auto fahren und Ihre Vollkasko nicht in Anspruch nehmen, ist mit
der Zeit die Vollkasko ggf. sogar günstiger als die Teilkasko.
Also bedenken, nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch, steigt der
Beitrag (wie bei der Haftpflichtversicherung auch). Bei Inanspruchnahme
der Teilkasko ist dem nicht so.
Bei einem kleinen reparierfähigen
Glasschaden übernimmt die Teilkasko in der Regel die gesamten
Reparaturkosten, auch wenn diese innerhalb des Selbstbehaltes liegen: Klar – wenn man die Scheibe nicht repariert, reißt Sie
bald und dann muss die Scheibe für einige hundert Euro gewechselt
werden. Das ist teuer. Es rechnet sich für die Versicherungen,
die Glasreparaturen also zu bezahlen.
Sie haben hier in Deutschland einen KFZ-Unfall
mit einem Unfallgegner aus der EU – wenden Sie sich bei Fragen
an die Verkehrsopferhilfe: Diese sind für solche Fälle
die richtigen Ansprechpartner. Die Telefonnummer ist die 040 / 30
18 00. Am Unfall notieren sollten Sie sich Name und Anschrift des
Unfallgegners, Kennzeichen des Fahrzeuges, Name (und falls zur Hand
auch Anschrift) der unfallgegnerischen Versicherung im Ausland,
ggf. Nummer der Grünen Karte des Unfallgegners. Geben Sie auch
Ihre Daten dem Unfallgegner. Wenn Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung
abgeschlossen haben, sollten Sie sich mit dieser auch besprechen.
Sie haben im europäischen Ausland
einen unverschuldeten Unfall – wenden Sie sich an den entsprechenden
Beauftragten in Deutschland: Wenn Sie z.B. in Spanien unverschuldet
in einen Verkehrsunfall geraten können Sie sich in Deutschland
an den Beauftragten der spanischen Haftpflichtversicherer wenden.
Wer dies ist, können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer
unter Tel.: 0180-25026 erfragen.
Fahren Sie bitte nie über die Grenze
ohne Grüne Versicherungskarte: Raus aus Deutschland
kommen Sie meist leicht, aber rein ggf. nicht mehr und das ist nicht
lustig. Mehr sag ich dazu gar nicht. Also schon einige Tage vor
Abreise überprüfen, ob die Grüne Versicherungskarte
noch gültig ist (ist nicht unbefristet gültig!!!) und
wenn nein, umgehend eine besorgen.
Nicht versuchen, selbst zu erkennen, wer
tatsächlich Schuld an einem Schaden hat: Besonders
nach Autounfällen möchte oft ein Unfallgegner vom anderen
ein bereits am Unfallort schriftlich ausgefülltes Schuldanerkenntnis
bekommen. Machen Sie das nicht! Erstens sind Sie auf diesem Gebiet
(i.d.R.) Laie und können daher die Situation nicht so genau
beurteilen und zweitens sind Sie nach einem Unfall erst mal viel
zu durcheinander. Tauschen Sie daher immer erst einmal mit Ihrem
Unfallgegner die Daten aus fahren Sie dann nach Hause (oder einfach
an einen ruhigen Ort) und melden Sie dann erst mal in Ruhe den Schaden
Ihrer Versicherung. Oft hat sich schon gezeigt, dass jemand nur
meinte, schuldig zu sein und es gar nicht war.
Versicherungsvergleich
der Beschwerden in der KFZ Versicherung