Die häufig in der Hausratversicherung
integrierte Glasversicherung brauchen nur ganz wenige Versicherte: Die Glasversicherung leiste nicht bei Hohlglas (Trinkgläser,
Vasen), sondern nur bei Flachglas (Fensterscheiben). Eine solche
Versicherung braucht also jemand, der ggf. einen so hohen Glasschaden
haben kann, dass er in finanzielle Nöte geraten kann. Z.B.
durch die Zerstörung eines Wintergartens. Schäden am Eigentum
des Vermieters werden z.T. auch von der Privathaftpflichtversicherung
getragen.
Beim Abschluss einer Hausratversicherung
müssen Sie darauf achten, nicht unterversichert zu sein: Entweder
Sie wählen die Pauschalmethode, dann wird pro Qm Wohnfläche
ein Wert zwischen 600 € und 700 € festgelegt. So kommt
es mal auf keinen Fall zu einer Unterversicherung. Sie können
aber auch von den Pauschalwerten etwas abziehen, wenn der tatsächliche
Inventarwert geringer ist. Das Risiko der Wertermittlung liegt dann
jedoch bei Ihnen. Vereinbaren Sie dann noch ein jährliche Anpassung
an den Preisindex, sonst stimmt die Versicherungssumme nach einigen
Jahren einfach nicht mehr.
Achtung,
wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung
für Schäden bei Überschwemmung
erweitern: Was eine Überschwemmung
ist, ist in den Versicherungsbedingungen
definiert und diese Definition entspricht
ggf. durchaus nicht Ihrer persönlichen
Definition. Eine Überschwemmung durch
einen Deichbruch ist z.B. in einigen Bedingungen
keine Überschwemmung im versicherungsrechtlichen
Sinne. Hier also genau hinschauen.
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