Mit einer Hausratversicherung versichert man,
wie es schon so schön heißt, den eigenen Hausrat. (Bitte
bedenken Sie, wenn Sie in einer Mietwohnung leben – Mietschäden
sind bis zu einer bestimmten Summe durch die PHV abgesichert.) Das
eigene Hab und Gut wird abgesichert vor Schäden durch Brand
(mit Flammen, also keine Sengschäden), Einbruchdiebstahl (solange
die Fenster verschlossen waren und man den Dieb nicht selbst durch
die Haustüre hereingelassen hat), Raub, Vandalismus, Blitzschlag
(durch Blitzeinschlag entstandene Überspannungsschäden
müssen extra versichert werden), Explosion, Leitungswasserschäden
(nicht jedoch Schäden, die durch einen Rückstau aus der
Kanalisation entstanden sind, Wasserschäden durch ein Aquarium
müssen extra abgesichert werden) oder Sturm (ab Windstärke
8 spricht man von einem Sturm). Bei entwendeten oder zerstörten
Hausrat erhält man den Neupreis erstattet, bei Beschädigung
die Reparaturkosten. Hat der zu versichernde Hausrat einen Wert
von mehr als 25000 €, dann wird eine Hausratversicherung überlegenswert.
Bei der Berechnung der Versicherungssumme gilt derzeit ein Richtwert
von 650 € pro Quadratmeter. Wer sich niedriger versichert,
läuft Gefahr, dass der Hausrat zu niedrig versichert ist, man
sagt unterversichert ist und dann zahlt die Versicherung nicht die
tatsächliche Schadenhöhe. Geleistet wird natürlich
maximal bis zur versicherten Summe.
Die Beiträge berechnen sich zudem nicht nur durch die Größe
einer Wohnung, sonder auch durch den Standort. Es gibt Gegenden,
die sind einbruchgefährdeter als andere. Sollten Sie also umziehen,
dann melden Sie dies umgehend Ihrer Hausratversicherung, auch wenn
die neue Wohnung die gleiche Quadratmeterzahl aufweist. zurück
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Übrigens kann man Fahrraddiebstahl mitversichert werden. Hier
gibt es aber auch Auflagen. So muss das Fahrrad gut abgeschlossen
worden sein. Oder es muss aus dem abgeschlossenen Keller entwendet
sein. Das Fahrrad ist außerhalb des Wohnhauses auch nicht
unbedingt über Nacht versichert. Ein versierter Berater, der
mehrere Tarife kennt, kann Ihnen hier bei der Auswahl bzw. Versicherungsvergleich
helfen.
Und noch was: Sollte einmal an dem Haus, in dem sie wohnen ein Gerüst
aufgestellt werden, dann melden Sie dies auch Ihrer Versicherung.
Ein Gerüst bedeutet einen Gefahrenerhöhung und eine Gefahrenerhöhung
wird nur entsprechend kostenfrei mitversichert, wenn Sie gemeldet
ist. Fragen Sie beim Abschluss nach, ob es noch mehrere Gefahrenerhöhungen
gibt, die gemeldet werden müssen.
Tipps
zum Abschluss einer allgemeinen Hausratversicherung finden Sie hier....
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