Junkmachine.com Verbraucherforum:
alle Antworten anzeigen 
   
Versicherungsärger?
zurück zur Startseite
Versicherungsärger vermeiden - 1. Hilfe bei Versicherungsärger
Unnötige Versicherungen - die Junkmachine.com Bedarfstabelle
   
Zielgruppen Schwerpunkte:
Infos für Berufsanfänger
Infos für Eltern
   
Versicherungs-Schwerpunkte:
Zahnzusatzversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
  Insassenunfallversicherung
Ausbildungsversicherung
  Krankenzusatzversicherung für ein Einbettzimmer im Krankenhaus
  Allgemeine Rechtschutzversicherung
  Sterbegeldversicherung
  Kinderunfallversicherung
  Glasversicherung
  Reisegepäckversicherung
  Autoschutzbrief
  Hausratversicherung
  Unfallversicherung
  private Krankenversicherung
  private Haftpflichtversicherung
  Auslandsreisekrankenversicherung
  Krankentagegeldversicherung
  Pflegezusatzversicherung
  KFZ – Haftpflichtversicherung
  Verkehrsrechtschutz
  Risikolebensversicherung
  Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vergleich
  Kinderinvaliditätsversicherung
  Rentenversicherung
   
Über uns - Junkmachine.com
Die Idee zur Seite - das Impressum
   
   

 

 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohlbund

 
Wird bei einem verspätet angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?
 
Ja – Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist.
Prognosezeitraum 6 Monte?
 
Ja – voraussichtlich mindestens 6 Monate;„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren versicherten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben
Wird bei einer 6 Monate andauernden ununterbrochenen BU von Beginn an geleistet?
 
Ja – es wird rückwirkend geleistet von Beginn der BU an.
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die in diesem Tarif versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
 
Ja – das tut er.
Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG?
 
Ja – Verzicht in den Bedingungen enthalten.
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?
 
Ja – Versicherungsschutz gilt weltweit.
Werden bei Leistungsanmeldung auf Antrag die Beiträge bis zur Entscheidung erst mal gestundet? Wie sind diese zurückzuzahlen?
 
Ja – werden zinslos gestundet.Im Nichtleistungsfall kann die versicherte Person beantragen, dass die Beiträge ratiert (bis zu 12 Monaten) nachgezahlt werden. Es kann auch eine Verrechnung mit dem Deckungskapital (Verringerung der Versicherungsleistung od. Erhöhung des Beitrages) erfolgen.
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der BU auf eine Prüfung der abstrakten Verweisbarkeit?
 
Ja – es kann nur geprüft werden, ob inzwischen eine neue Tätigkeit (ggf. aufgrund neu erworbener Fähigkeiten) aufgenommen worden ist und diese diem Versicherten den Erhalt der Lebensstellung, wie vor Eintritt der BU ermöglicht.
Wird auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes für weisungsgebundene Mitarbeiter verzichtet? Wird auf die Umorganisation der Betriebsstätte bei Selbstständigen verzichtet?
 
Ja, keine Verpflichtung zur Umorganisation bei weisungsgebundenen Mitarbeitern; diesbezüglich keine Angaben in den Allgemeinen Bedingungen;Nein, bei Selbstständigen liegt keine BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation möglich ist.
Wird bei Beginn der BU nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?
 
Ja – zuletzt vor Eintritt der BU ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war.
Wird auf eine Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen Folge zu leisten ist, verzichtet?
 
Ja
Bieten sich bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten?
 
Ja – bis zu einem Jahr kann der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Beiträge (dann auch kein Versicherungsschutz) aussetzen.
Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien an?
 
Ja; zudem: Erhöhung innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss möglich. Hierbei ist nicht das Eintreten eines bestimmten Ereignisses Voraussetzung.
Ist der Begriff der „bisherigen Lebensstellung“ entsprechend beschrieben?
 
Ja – „eine andere der bisherigen Lebensstellung entsprechende, berufliche Tätigkeit, setzt unter anderem voraus, dass das jährliche Einkommen nicht mehr als 20% unter dem Einkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt.“
Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben – Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?
 
Ja
Gibt es eine Anfangshilfe?
 
Nein
Wird der VN während der Leistungsprüfung bedingungsgemäß immer wieder Auskunft über den Stand der Dinge informiert?
 
Ja, nach vollständigen Eingang aller nötigen Unterlagen erklärt der Versicherer innerhalb von 3 Wochen, ob die Leistungspflicht anerkannt wird.
Wird bei Auslandsaufenthalt auf Untersuchungen in Deutschland verzichtet?
 
Ja – in den Bedingungen steht nicht, dass Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden müssen. Sind laut dem Versicherer weitere ärztliche Untersuchungen nötig, so übernimmt er hierfür auch die Kosten.
Verzicht auf § 172 VVG
 
Nein
Verzicht auf konkrete Verweisung?
 
Nein
Werden auch zeitlich befristete Anerkenntnisse ausgesprochen?
 
Nein, wobei in begründeten Einzelfällen dies für den Versicherer möglich ist; dann jedoch nur einmalig und nur maximal für 1 Jahr.
Wird die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) als BU anerkannt?
 
Ja – „Wenn die versicherte Person bei Eintritt des Versicherungsfalles das 55. Lebensjahr vollendet hat, betrachten wir die vollständige Berufsunfähigkeit auch als gegeben, wenn eine Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk in der Bundesrepublik Deutschland, dem die versicherte Person als Pflichtmitglied angehört, eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen gründen gewährt.“
Wie wird geprüft, falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf geprüft?
 
Wird bei Eintritt der BU keine berufliche Tätigkeit ausgeübt, dann gilt der zuletzt ausgeübte Beruf als der Beruf, bezüglich dem geprüft wird.
Bietet der Tarif eine DU-Klausel?
 
Nein
Gibt es die Möglichkeit, nach Abschluss der Ausbildung die BU-Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen?
 
Ja –Erhöhung innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss möglich.
Wird beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe geleistet?
 
Ja

 

Junkmachine.com - der versicherungskritische Versicherungsvergleich | Impressum Junkmachine.com