| Wird
bei einem verspätet angemeldeten
Versicherungsfall rückwirkend
geleistet? |
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Ja
– Anspruch auf Leistung entsteht
mit Ablauf des Monats, in dem die
BU eingetreten ist. |
| Prognosezeitraum
6 Monte? |
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Ja
– voraussichtlich mindestens
6 Monate ununterbrochen |
| Wird bei einer
6 Monate andauernden ununterbrochenen
BU von Beginn an geleistet? |
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Ja
– es wird rückwirkend
geleistet von Beginn der BU an. |
| Verzichtet der
Versicherer bedingungsgemäß
für die in diesem Tarif versicherbaren
Berufe altersunabhängig und eindeutig
auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
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Ja
– tut er. |
| Verzicht auf
die Anwendung von § 41 VVG? |
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Ja
– Verzicht ist in den Bedingungen
enthalten. |
| Besteht der
Versicherungsschutz weiter, wenn die
versicherte Person während der
Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?
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Ja
– denn in den Bedingungen
ist nicht geregelt, dass der Versicherungsschutz
dann erlöschen würde. |
| Werden bei Leistungsanmeldung
auf Antrag die Beiträge bis zur
Entscheidung erst mal gestundet? Wie
sind diese zurückzuzahlen? |
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Ja
– werden zinslos gestundet
(maximal für 5 Jahre). Eine
ratierte Nachzahlung (maximal 24
Monate) kann für eine eventuelle
Rückzahlung vereinbart werden. |
| Verzichtet der
Versicherer bei der Nachprüfung
der BU auf eine Prüfung der abstrakten
Verweisbarkeit? |
|
Ja
– der Versicherer kann nur
das Fortbestehen der BU überprüfen. |
| Wird auf die
Umorganisation des Arbeitsplatzes
für weisungsgebundene Mitarbeiter
verzichtet?Wird auf die Umorganisation
der Betriebsstätte bei Selbstständigen
verzichtet? |
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Ja,
keine Verpflichtung zur Umorganisation
bei weisungsgebundenen Mitarbeitern;
Nein, bei Selbstständigen liegt
keine BU vor, wenn eine zumutbare
Umorganisation möglich ist. |
| Wird bei Beginn
der BU nur der zuletzt ausgeübte
Beruf geprüft? |
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Im
Normalfall ja. ABER: „Hat
die versicherte Person innerhalb
der letzen 24 Monate vor dem Eintritt
der Berufsunfähigkeit ihren
Beruf gewechselt, kann auch der
davor ausgeübte Beruf zur Prüfung
herangezogen werden, wenn die für
den Eintritt der Berufsunfähigkeit
verantwortlichen Gesundheitsstörungen
bereits bei der Aufgabe des früheren
Berufs der versicherten Person bekannt
oder für sie absehbar waren.“ |
| Wird auf eine
Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen
Folge zu leisten ist, verzichtet?
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Bezüglich
Operationen wird auf eine solche
Klausel verzichtet. Anders ist das
bei Diäten, Verwendung von
orthopädischen oder anderen
Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Sehhilfe,
Prothese), logopädische Maßnahmen,
Tragen von Stützstrümpfen. |
| Bieten sich
bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten
bei Zahlungsschwierigkeiten? |
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Ja
– es gibt eine Stundungsmöglichkeit
von bis zu 6 Monaten. |
| Bietet der Versicherer
Nachversicherungsgarantien an? |
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Nein |
| Ist der Begriff
der „bisherigen Lebensstellung“
entsprechend beschrieben? |
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Nein,
ist bei diesem Tarif aber auch nicht
nötig, da nicht nur auf die
abstrakte, sondern auch auf die
konkrete Verweisung verzichtet wird. |
| Vorübergehendes
Ausscheiden aus dem Berufsleben –
Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung
ausgeübte Beruf geprüft?
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Ja |
| Gibt es eine
Anfangshilfe? |
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Nein |
| Wird der VN
während der Leistungsprüfung
bedingungsgemäß immer wieder
Auskunft über den Stand der Dinge
informiert? |
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Ja
– bereits innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen
kommt eine Aussage zur Leistungspflicht
bzw. ein Anfordern entsprechender
weiterer Unterlagen |
| Wird bei Auslandsaufenthalt
auf Untersuchungen in Deutschland
verzichtet? |
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Ja,
denn in den Bedingungen nicht enthalten,
dass Untersuchungen in Deutschland
durchgeführt werden müssen. |
| Verzicht auf
§ 172 VVG |
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Nein |
| Verzicht auf
konkrete Verweisung? |
|
Ja |
| Werden auch
zeitlich befristete Anerkenntnisse
ausgesprochen? |
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Nein,
wobei in begründeten Einzelfällen
dies für den Versicherer möglich
ist; dann jedoch nur ein- oder mehrmalig
für nur maximal für 1
Jahr. |
| Wird die Anerkennung
der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich)
als BU anerkannt? |
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Ja„...wenn
ein Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung in Deutschland
eine unbefristete Rente wegen voller
Erwerbsminderung allein aus medizinischen
Gründen anerkannt hat.“ |
| Wie wird geprüft,
falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben
ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt
ausgeübten Beruf geprüft? |
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Geprüft
wird der zuletzt ausgeübte
Beruf. |
| Bietet der Tarif
eine DU-Klausel? |
|
Nein |
| Gibt es die
Möglichkeit, nach Abschluss der
Ausbildung die BU-Rente noch einmal
ohne erneute Gesundheitsprüfung
zu erhöhen? |
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Es
gibt keine Nachversicherungsgarantien.Für
Azubis oder Studenten gibt es jedoch
eine Möglichkeit, eine BUV
abzuschließen und diese dann
nach Abschluss in diesen Plus-Tarif
umzuwandeln. |
| Wird beim Ende
der BU eine Wiedereingliederungshilfe
geleistet? |
|
Nein,
da der Versicherer ja auch auf die
Anwendung der konkreten Verweisung
verzichtet, werden die Zahlungen
bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit
ja nicht eingestellt. |