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Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871

 

 
Wird bei einem verspätet angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?  
Ja – Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist.
Prognosezeitraum 6 Monte?  
Ja – voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen.„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, bzw. sechs Monate außerstande war, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.“
Wird bei einer 6 Monate andauernden ununterbrochenen BU von Beginn an geleistet?  
Ja – es wird rückwirkend geleistet von Beginn der BU an.
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die in diesem Tarif versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?  
Ja – tut er.
Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG?  
Ja – Verzicht ist in den Bedingungen enthalten.
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?  
Ja – Versicherungsschutz besteht weltweit.
Werden bei Leistungsanmeldung auf Antrag die Beiträge bis zur Entscheidung erst mal gestundet? Wie sind diese zurückzuzahlen?  
Ja – werden zinslos gestundet. Eine ratierte Nachzahlung (maximal 24 Monate) kann für eine eventuelle Rückzahlung vereinbart werden.
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der BU auf eine Prüfung der abstrakten Verweisbarkeit?  
Ja. Es kann nur geprüft werden, ob der Versicherte bereits eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt. Hierbei können neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Wird auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes für weisungsgebundene Mitarbeiter verzichtet?Wird auf die Umorganisation der Betriebsstätte bei Selbstständigen verzichtet?  
Ja, keine Verpflichtung zur Umorganisation bei weisungsgebundenen Mitarbeitern; Nein, bei Selbstständigen liegt keine BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation möglich ist.
Wird bei Beginn der BU nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?  
innerhalb der letzen 24 Monate vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ihren Beruf gewechselt, kann bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit auch die berufliche Tätigkeit vor dem Berufswechsel berücksichtigt werden, wenn die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen bereits zum Zeitpunkt des Berufswechsels bekannt oder absehbar waren.“
Wird auf eine Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen Folge zu leisten ist, verzichtet?  
Die Versicherte Person muss bestimmten ärztlichen Anweisungen, die zumutbar sind, Folge leisten. Zumutbar sind z.B. eine Diät oder die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Sehhilfe).
Bieten sich bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten?  
Nein
Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien an?  
Ja
Ist der Begriff der „bisherigen Lebensstellung“ entsprechend beschrieben?  
Ja – „Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit wird ausgeübt, wenn das erzielte Einkommen nicht spürbar unter das Niveau des zuletzt erzielten Einkommens absinkt und die soziale Wertschätzung vergleichbar ist.“
Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben – Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja
Gibt es eine Anfangshilfe?  
Nein
Wird der VN während der Leistungsprüfung bedingungsgemäß immer wieder Auskunft über den Stand der Dinge informiert?  
Ja – bereits innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Unterlagen kommt eine Aussage zur Leistungspflicht bzw. ein Anfordern entsprechender weiterer Unterlagen
Wird bei Auslandsaufenthalt auf Untersuchungen in Deutschland verzichtet?  
Es gibt in den Bedingungen keinen Verweis darauf, dass Untersuchungen in Deutschland gemacht werden müssten.
Verzicht auf § 172 VVG  
Nein
Verzicht auf konkrete Verweisung?  
Nein
Werden auch zeitlich befristete Anerkenntnisse ausgesprochen?  
Nein, wobei in begründeten Einzelfällen dies für den Versicherer möglich ist; dann jedoch nur ein- oder mehrmalig für nur maximal für 1 Jahr.
Wird die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) als BU anerkannt?  
Ja – „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente (...) wegen hundertprozentiger Berufsunfähigkeit allein aus medizinischen Gründen anerkennt und die versicherte Person bei Eintritt des Versicherungsfalls das 55. Lebensjahr vollendet hat.
Wie wird geprüft, falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf geprüft?  
Dauerhaftes Ausscheiden bedeutet Ausscheiden länger als 3 Jahre; dann wird geprüft, ob die versicherte Person ein Tätigkeit ausüben könnte, die aufgrund der Ausbildung ausgeübt werden könnte und der Lebensstellung entspricht.
Bietet der Tarif eine DU-Klausel?  
Nein
Gibt es die Möglichkeit, nach Abschluss der Ausbildung die BU-Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen?  
Ja, ist im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie möglich.
Wird beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe geleistet?  
Ja – wird nach erfolgreicher Umschulung gezahlt; Höhe – 12 Monatsraten (max. jedoch 3100.- €)

 

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