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Berufsunfähigkeitsversicherung der Iduna

 

 
Wird bei einem verspätet angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?  
Nein, bei einer Meldung später als 3 Monate nach Eintritt, besteht Leistung erst mit Beginn des Monats, in dem gemeldet wurde. Ausnahmen sind ggf. möglich, wenn der Versicherte nicht schuld ist an der verspäteten Meldung.
Prognosezeitraum 6 Monte?  
Nein, die BU muss voraussichtlich mindestens 2 Jahre ununterbrochen bestehen. Leistungen werden aber auch erbracht, wenn die BU bereits 6 Monate ununterbrochen angedauert hat und dieser Zustand fortbesteht. Leistung erfolgt hier also erst ab dem 7. Monat, denn als Beginn der BU gilt der letzte Tag des 6. Monats.
Wird bei einer 6 Monate andauernden ununterbrochenen BU von Beginn an geleistet?  
Nein, es wird nur dann von Beginn an rückwirkend geleistet, wenn sich nachträglich die Prognose „voraussichtlich mind. 2 Jahre“ ergibt. Ansonsten wird erst ab den 7. Monat geleistet.
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die in diesem Tarif versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?  
Ja, tut er.
Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG?  
Ja – Verzicht ist in den Bedingungen enthalten.
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?  
Ja – Versicherungsschutz gilt weltweit.
Werden bei Leistungsanmeldung auf Antrag die Beiträge bis zur Entscheidung erst mal gestundet? Wie sind diese zurückzuzahlen?  
Ja – werden zinslos gestundet.ABER: Im Nichtleistungsfall sind diese Beiträge jedoch auf einmal zurückzuzahlen.
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der BU auf eine Prüfung der abstrakten Verweisbarkeit?  
Ja. Es kann nur geprüft werden, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit konkret ausübt.
Wird auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes für weisungsgebundene Mitarbeiter verzichtet?Wird auf die Umorganisation der Betriebsstätte bei Selbstständigen verzichtet?  
Im Prinzip ja, keine Verpflichtung zur Umorganisation bei weisungsgebundenen Mitarbeitern, denn diesbezüglich keine Angaben in den Allgemeinen Bedingungen;Nein, bei Selbstständigen liegt keine BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation möglich ist.
Wird bei Beginn der BU nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?  
Im Prinzip, ja. ABER: Geprüft wird der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf.„Bei einem ausschließlich leidensbedingten Berufswechsel ist maßgeblich der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf.“
Wird auf eine Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen Folge zu leisten ist, verzichtet?  
Ja
Bieten sich bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten?  
Nein
Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien an?  
Ja
Ist der Begriff der „bisherigen Lebensstellung“ entsprechend beschrieben?  
Ja – „... ist die Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung (...) bestanden hat. Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensreduzierung wird (...) je nach Lage des Einzelfalles auf eine Größe von 10 – 30% im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, begrenzt.“
Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben – Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja (Ausscheiden nicht länger als 3 Jahre)
Gibt es eine Anfangshilfe?  
Nein
Wird der VN während der Leistungsprüfung bedingungsgemäß immer wieder Auskunft über den Stand der Dinge informiert?  
Nein – in den Bedingungen finden sich keine zeitlichen Angaben, in welchem Zeitraum sich der Versicherer zu einer Aussage bezüglich der Leistungspflicht äußern wird.
Wird bei Auslandsaufenthalt auf Untersuchungen in Deutschland verzichtet?  
Nein, nicht unbedingt. Es kann verlangt werden, dass Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. Die Reisekosten trägt der Versicherte.
Verzicht auf § 172 VVG  
Nein
Verzicht auf konkrete Verweisung?  
Nein
Werden auch zeitlich befristete Anerkenntnisse ausgesprochen?  
Im Prinzip nein, da eine solche Regelung in den Bedingungen nicht steht.
Wird die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) als BU anerkannt?  
Nein
Wie wird geprüft, falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf geprüft?  
Hier wird geprüft, ob die versicherte Person außer Stande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung bei Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht.
Bietet der Tarif eine DU-Klausel?  
Ja – die versicherte Person gilt als bu, wenn sie aufgrund einen amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.Für Beamte max. Endalter 55 und max. 750.- € monatl. BU-Rente
Gibt es die Möglichkeit, nach Abschluss der Ausbildung die BU-Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen?  
Ja – im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie möglich.
Wird beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe geleistet?  
Ja; in Höhe von 12 Monatsrente, maximal jedoch 10000.- €. (Ausnahme: restliche Leistungsdauer weniger 1 Jahr).

 

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