| Wird
bei einem verspätet angemeldeten
Versicherungsfall rückwirkend
geleistet? |
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Ja
– Anspruch auf Leistung
entsteht mit Ablauf des Monats,
in dem die BU eingetreten ist. |
| Prognosezeitraum
6 Monte? |
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Ja
– voraussichtlich mindestens
6 Monate ununterbrochen |
| Wird bei einer
6 Monate andauernden ununterbrochenen
BU von Beginn an geleistet? |
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Ja
– es wird rückwirkend
geleistet von Beginn der BU an. |
| Verzichtet der
Versicherer bedingungsgemäß
für die in diesem Tarif versicherbaren
Berufe altersunabhängig und eindeutig
auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
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Ja,
tut er. |
| Verzicht auf
die Anwendung von § 41 VVG? |
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Ja,
Verzicht ist in den Bedingungen
enthalten. |
| Besteht der
Versicherungsschutz weiter, wenn die
versicherte Person während der
Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?
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Im
Prinzip ja, da in den Bedingungen
nicht steht, dass er bei Verzug
ins Ausland erlöschen würde |
| Werden bei Leistungsanmeldung
auf Antrag die Beiträge bis zur
Entscheidung erst mal gestundet? Wie
sind diese zurückzuzahlen? |
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Ja
– werden zinslos gestundet.
ABER: Müssen als Einmalbetrag
zurückgezahlt werden. |
| Verzichtet der
Versicherer bei der Nachprüfung
der BU auf eine Prüfung der abstrakten
Verweisbarkeit? |
|
Ja.
Es kann nur geprüft werden,
ob der Versicherte bereits eine
andere berufliche Tätigkeit
konkret ausübt. Hierbei können
neu erworbene berufliche Fähigkeiten
berücksichtigt werden. |
| Wird auf die
Umorganisation des Arbeitsplatzes
für weisungsgebundene Mitarbeiter
verzichtet?Wird auf die Umorganisation
der Betriebsstätte bei Selbstständigen
verzichtet? |
|
Ja,
bei weisungsgebundenen Mitarbeiter
wird darauf verzichtet, den diesbezüglich
keine Angaben in den Bedingungen;
Nein, bei Selbstständigen liegt
keine BU vor, wenn eine zumutbare
Umorganisation möglich ist.
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| Wird bei Beginn
der BU nur der zuletzt ausgeübte
Beruf geprüft? |
|
Ja
– geprüft wird
nur der zuletzt ausgeübte Beruf,
so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgestattet war. |
| Wird auf eine
Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen
Folge zu leisten ist, verzichtet?
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|
Ja |
| Bieten sich
bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten
bei Zahlungsschwierigkeiten? |
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Nein |
| Bietet der Versicherer
Nachversicherungsgarantien an? |
|
Ja |
| Ist der Begriff
der „bisherigen Lebensstellung“
entsprechend beschrieben? |
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Nein |
| Vorübergehendes
Ausscheiden aus dem Berufsleben –
Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung
ausgeübte Beruf geprüft?
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|
Ja |
| Gibt es eine
Anfangshilfe? |
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Nein |
| Wird der VN
während der Leistungsprüfung
bedingungsgemäß immer wieder
Auskunft über den Stand der Dinge
informiert? |
|
Nein |
| Wird bei Auslandsaufenthalt
auf Untersuchungen in Deutschland
verzichtet? |
|
Nein,
nicht unbedingt. Es kann verlangt
werden, dass Untersuchungen in Deutschland
durchgeführt werden. Die Reisekosten
trägt der Versicherte. |
| Verzicht auf
§ 172 VVG |
|
Ja |
| Verzicht auf
konkrete Verweisung? |
|
Nein |
| Werden auch
zeitlich befristete Anerkenntnisse
ausgesprochen? |
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In
der Regel nicht, ist in begründeten
Einzelfällen jedoch möglich,
dann aber für max. 12 Monate.
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| Wird die Anerkennung
der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich)
als BU anerkannt? |
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Nein |
| Wie wird geprüft,
falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben
ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt
ausgeübten Beruf geprüft? |
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Ja
- Es wird geprüft, ob VN außer
Stande ist, den vor Eintritt des
BU-Falles zuletzt ausgeübten
Beruf, auszuüben. |
| Bietet der Tarif
eine DU-Klausel? |
|
Nein |
| Gibt es die
Möglichkeit, nach Abschluss der
Ausbildung die BU-Rente noch einmal
ohne erneute Gesundheitsprüfung
zu erhöhen? |
|
Ja,
es gibt einer derartige Nachversicherungsgarantie.
(Abschluss einer staatlich anerkannten
Berufsausbildung, abgelegtes Hochschulexamen
oder Meisterprüfung) |
| Wird
beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe
geleistet? |
|
Nein |