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Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali

 
Wird bei einem verspätet angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?  
Ja – Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist.
Prognosezeitraum 6 Monte?  
Ja – voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen
Wird bei einer 6 Monate andauernden ununterbrochenen BU von Beginn an geleistet?  
Ja – es wird rückwirkend geleistet von Beginn der BU an.
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die in diesem Tarif versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?  
Ja, tut er.
Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG?  
Ja, Verzicht ist in den Bedingungen enthalten.
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?  
Im Prinzip ja, da in den Bedingungen nicht steht, dass er bei Verzug ins Ausland erlöschen würde
Werden bei Leistungsanmeldung auf Antrag die Beiträge bis zur Entscheidung erst mal gestundet? Wie sind diese zurückzuzahlen?  
Ja – werden zinslos gestundet. ABER: Müssen als Einmalbetrag zurückgezahlt werden.
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der BU auf eine Prüfung der abstrakten Verweisbarkeit?  
Ja. Es kann nur geprüft werden, ob der Versicherte bereits eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt. Hierbei können neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Wird auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes für weisungsgebundene Mitarbeiter verzichtet?Wird auf die Umorganisation der Betriebsstätte bei Selbstständigen verzichtet?  
Ja, bei weisungsgebundenen Mitarbeiter wird darauf verzichtet, den diesbezüglich keine Angaben in den Bedingungen; Nein, bei Selbstständigen liegt keine BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation möglich ist.
Wird bei Beginn der BU nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja – geprüft wird nur der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestattet war.
Wird auf eine Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen Folge zu leisten ist, verzichtet?  
Ja
Bieten sich bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten?  
Nein
Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien an?  
Ja
Ist der Begriff der „bisherigen Lebensstellung“ entsprechend beschrieben?  
Nein
Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben – Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja
Gibt es eine Anfangshilfe?  
Nein
Wird der VN während der Leistungsprüfung bedingungsgemäß immer wieder Auskunft über den Stand der Dinge informiert?  
Nein
Wird bei Auslandsaufenthalt auf Untersuchungen in Deutschland verzichtet?  
Nein, nicht unbedingt. Es kann verlangt werden, dass Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. Die Reisekosten trägt der Versicherte.
Verzicht auf § 172 VVG  
Ja
Verzicht auf konkrete Verweisung?  
Nein
Werden auch zeitlich befristete Anerkenntnisse ausgesprochen?  
In der Regel nicht, ist in begründeten Einzelfällen jedoch möglich, dann aber für max. 12 Monate.
Wird die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) als BU anerkannt?  
Nein
Wie wird geprüft, falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf geprüft?  
Ja - Es wird geprüft, ob VN außer Stande ist, den vor Eintritt des BU-Falles zuletzt ausgeübten Beruf, auszuüben.
Bietet der Tarif eine DU-Klausel?  
Nein
Gibt es die Möglichkeit, nach Abschluss der Ausbildung die BU-Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen?  
Ja, es gibt einer derartige Nachversicherungsgarantie. (Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung, abgelegtes Hochschulexamen oder Meisterprüfung)
Wird beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe geleistet?  
Nein

 

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