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Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale

 

 
Wird bei einem verspätet angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?  
Ja – Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist.
Prognosezeitraum 6 Monte?  
Ja – voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen„Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, in ihrem zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf tätig zu sein.“„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die sechs Monate (...) noch nicht erreicht sind, aber voraussichtlich erreicht werden.“
Wird bei einer 6 Monate andauernden ununterbrochenen BU von Beginn an geleistet?  
Ja – es wird rückwirkend geleistet von Beginn der BU an.
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die in diesem Tarif versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?  
Ja, das tut er.
Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG?  
Ja – Verzicht ist in den Bedingungen enthalten.
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?  
Im Prinzip ja, da in den Bedingungen nicht steht, dass er bei einem Verzug ins Ausland erlöschen würde.
Werden bei Leistungsanmeldung auf Antrag die Beiträge bis zur Entscheidung erst mal gestundet? Wie sind diese zurückzuzahlen?  
Ja – werden zinslos gestundet.Im Nichtleistungsfall kann auf Antrag eine ratierte Nachzahlung vereinbart werden (max. 12 Monate)
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der BU auf eine Prüfung der abstrakten Verweisbarkeit?  
Ja. Es kann nur geprüft werden, ob der Versicherte bereits eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt. Hierbei können neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Wird auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes für weisungsgebundene Mitarbeiter verzichtet?Wird auf die Umorganisation der Betriebsstätte bei Selbstständigen verzichtet?  
Ja, keine Verpflichtung zur Umorganisation bei weisungsgebundenen Mitarbeitern; diesbezüglich keine Angaben in den Allgemeinen Bedingungen;Nein, bei Selbstständigen liegt keine BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation möglich ist.
Wird bei Beginn der BU nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja
Wird auf eine Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen Folge zu leisten ist, verzichtet?  
Ja
Bieten sich bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten?  
Nein
Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien an?  
Ja
Ist der Begriff der „bisherigen Lebensstellung“ entsprechend beschrieben?  
Nein
Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben – Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja
Gibt es eine Anfangshilfe?  
Nein
Wird der VN während der Leistungsprüfung bedingungsgemäß immer wieder Auskunft über den Stand der Dinge informiert?  
Ja, nach vollständigen Eingang aller nötigen Unterlagen erklärt der Versicherer innerhalb von 1 Monat, ob die Leistungspflicht anerkannt wird.
Wird bei Auslandsaufenthalt auf Untersuchungen in Deutschland verzichtet?  
Nein, nicht unbedingt. Es kann verlangt werden, dass Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. Reisekosten werde nicht vom Versicherer getragen.
Verzicht auf § 172 VVG  
Nein
Verzicht auf konkrete Verweisung?  
Nein
Werden auch zeitlich befristete Anerkenntnisse ausgesprochen?  
Auf die Möglichkeit eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses wird verzichtet.
Wird die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) als BU anerkannt?  
Nein
Wie wird geprüft, falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf geprüft?  
Es ist in den Bedingungen nicht geregelt, welche (berufliche) Tätigkeit in einem solchen Fall geprüft wird.
Bietet der Tarif eine DU-Klausel?  
Nein
Gibt es die Möglichkeit, nach Abschluss der Ausbildung die BU-Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen?  
Ja – ist im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie möglich.
Wird beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe geleistet?  
Nein

 

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