| Wird
bei einem verspätet angemeldeten
Versicherungsfall rückwirkend
geleistet? |
|
Ja
– Anspruch auf Leistung entsteht
mit Ablauf des Monats, in dem die
BU eingetreten ist. |
| Prognosezeitraum
6 Monte? |
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Ja
– voraussichtlich mindestens
6 Monate ununterbrochen„Berufsunfähigkeit
im Sinne dieser Bedingungen liegt
vor, wenn die versicherte Person
sechs Monate ununterbrochen infolge
Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, außerstande
gewesen ist, in ihrem zuletzt vor
Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung
ausgeübten Beruf tätig
zu sein.“„Berufsunfähigkeit
liegt auch vor, wenn die sechs Monate
(...) noch nicht erreicht sind,
aber voraussichtlich erreicht werden.“ |
| Wird bei einer
6 Monate andauernden ununterbrochenen
BU von Beginn an geleistet? |
|
Ja
– es wird rückwirkend
geleistet von Beginn der BU an. |
| Verzichtet der
Versicherer bedingungsgemäß
für die in diesem Tarif versicherbaren
Berufe altersunabhängig und eindeutig
auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
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Ja,
das tut er. |
| Verzicht auf
die Anwendung von § 41 VVG? |
|
Ja
– Verzicht ist in den Bedingungen
enthalten. |
| Besteht der
Versicherungsschutz weiter, wenn die
versicherte Person während der
Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?
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Im
Prinzip ja, da in den Bedingungen
nicht steht, dass er bei einem Verzug
ins Ausland erlöschen würde. |
| Werden bei Leistungsanmeldung
auf Antrag die Beiträge bis zur
Entscheidung erst mal gestundet? Wie
sind diese zurückzuzahlen? |
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Ja
– werden zinslos gestundet.Im
Nichtleistungsfall kann auf Antrag
eine ratierte Nachzahlung vereinbart
werden (max. 12 Monate) |
| Verzichtet der
Versicherer bei der Nachprüfung
der BU auf eine Prüfung der abstrakten
Verweisbarkeit? |
|
Ja.
Es kann nur geprüft werden,
ob der Versicherte bereits eine
andere berufliche Tätigkeit
konkret ausübt. Hierbei können
neu erworbene berufliche Fähigkeiten
berücksichtigt werden. |
| Wird auf die
Umorganisation des Arbeitsplatzes
für weisungsgebundene Mitarbeiter
verzichtet?Wird auf die Umorganisation
der Betriebsstätte bei Selbstständigen
verzichtet? |
|
Ja,
keine Verpflichtung zur Umorganisation
bei weisungsgebundenen Mitarbeitern;
diesbezüglich keine Angaben
in den Allgemeinen Bedingungen;Nein,
bei Selbstständigen liegt keine
BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation
möglich ist. |
| Wird bei Beginn
der BU nur der zuletzt ausgeübte
Beruf geprüft? |
|
Ja |
| Wird auf eine
Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen
Folge zu leisten ist, verzichtet?
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|
Ja |
| Bieten sich
bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten
bei Zahlungsschwierigkeiten? |
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Nein |
| Bietet der Versicherer
Nachversicherungsgarantien an? |
|
Ja
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| Ist der Begriff
der „bisherigen Lebensstellung“
entsprechend beschrieben? |
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Nein |
| Vorübergehendes
Ausscheiden aus dem Berufsleben –
Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung
ausgeübte Beruf geprüft?
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|
Ja |
| Gibt es eine
Anfangshilfe? |
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Nein |
| Wird der VN
während der Leistungsprüfung
bedingungsgemäß immer wieder
Auskunft über den Stand der Dinge
informiert? |
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Ja,
nach vollständigen Eingang
aller nötigen Unterlagen erklärt
der Versicherer innerhalb von 1
Monat, ob die Leistungspflicht anerkannt
wird. |
| Wird bei Auslandsaufenthalt
auf Untersuchungen in Deutschland
verzichtet? |
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Nein,
nicht unbedingt. Es kann verlangt
werden, dass Untersuchungen in Deutschland
durchgeführt werden. Reisekosten
werde nicht vom Versicherer getragen. |
| Verzicht auf
§ 172 VVG |
|
Nein |
| Verzicht auf
konkrete Verweisung? |
|
Nein |
| Werden auch
zeitlich befristete Anerkenntnisse
ausgesprochen? |
|
Auf
die Möglichkeit eines zeitlich
befristeten Anerkenntnisses wird
verzichtet. |
| Wird die Anerkennung
der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich)
als BU anerkannt? |
|
Nein |
| Wie wird geprüft,
falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben
ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt
ausgeübten Beruf geprüft? |
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Es
ist in den Bedingungen nicht geregelt,
welche (berufliche) Tätigkeit
in einem solchen Fall geprüft
wird. |
| Bietet der Tarif
eine DU-Klausel? |
|
Nein |
| Gibt es die
Möglichkeit, nach Abschluss der
Ausbildung die BU-Rente noch einmal
ohne erneute Gesundheitsprüfung
zu erhöhen? |
|
Ja
– ist im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie
möglich. |
| Wird
beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe
geleistet? |
|
Nein |