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Berufsunfähigkeitsversicherung der Aachener und Münchener Versicherung

 
Wird bei einem verspätet angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?  
Ja – Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist.
Prognosezeitraum 6 Monte?  
Ja – voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen„Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – nachzugehen. Eine Verweisung auf eine vergleichbare Tätigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn diese (...) konkret ausgeübt wird (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
Wird bei einer 6 Monate andauernden ununterbrochenen BU von Beginn an geleistet?  
Ja – es wird rückwirkend geleistet von Beginn der BU an.
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die in diesem Tarif versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?  
Ja, siehe diesbezüglich auch die Definition der Berufsunfähigkeit beim Unterpunkt: Prognosezeitraum 6 Monate
Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG?  
Ja – Verzicht ist in den Bedingungen enthalten.
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?  
Ja – Versicherungsschutz gilt weltweit.
Werden bei Leistungsanmeldung auf Antrag die Beiträge bis zur Entscheidung erst mal gestundet? Wie sind diese zurückzuzahlen?  
Ja – werden zinslos gestundet. Auf Antrag kann dann eine ratierte Zahlung der gestundeten Beiträge vereinbart werden. Für die Nachzahlung kann ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der BU auf eine Prüfung der abstrakten Verweisbarkeit?  
Ja. Es kann nur geprüft werden, ob der Versicherte bereits eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt. Hierbei können neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Wird auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes für weisungsgebundene Mitarbeiter verzichtet?Wird auf die Umorganisation der Betriebsstätte bei Selbstständigen verzichtet?  
Ja, bei weisungsgebundenen Mitarbeiter wird darauf verzichtet.Nein, bei Selbstständigen liegt keine BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation möglich ist.
Wird bei Beginn der BU nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja – geprüft wird nur der zuletzt ausgeübte Beruf; siehe diesbezüglich auch die Definition der Berufsunfähigkeit beim Unterpunkt: Prognosezeitraum 6 Monate
Wird auf eine Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen Folge zu leisten ist, verzichtet?  
Ja
Bieten sich bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten?  
Nein
Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien an?  
Ja. „Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in fainzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung (...) bestanden hat. Die dabei für
Ist der Begriff der „bisherigen Lebensstellung“ entsprechend beschrieben?  
Ja – es ist darunter die Lebensstellung zu verstehen, nach finanzieller und sozialer Sicht, vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensreduzierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung begrenzt.“
Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben – Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja – vorübergehendes Ausscheiden geht bis maximal 12 Monate.
Gibt es eine Anfangshilfe?  
Nein
Wird der VN während der Leistungsprüfung bedingungsgemäß immer wieder Auskunft über den Stand der Dinge informiert?  
Ja – der Versicherer gibt innerhalb von 4 Wochen eine Erklärung über die Leistungspflicht ab.
Wird bei Auslandsaufenthalt auf Untersuchungen in Deutschland verzichtet?  
Nein, nicht unbedingt. Es kann verlangt werden, dass Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden.
Verzicht auf § 172 VVG  
Ja
Verzicht auf konkrete Verweisung?  
Nein
Werden auch zeitlich befristete Anerkenntnisse ausgesprochen?  
Können ausgesprochen werden, wenn:· sich die Umstände, die für die Beurteilung der Frage, ob BU im Sinne dieser Bedingungen besteht, voraussichtlich ändern werden· die medizinischen und beruflichen Gegebenheiten im Zeitpunkt der Leistungsentscheidung noch nicht endgültig beurteilt werden können · die versicherte Person eine Rehabilitations-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme absolviert oder eine solche Maßnahme vorgesehen ist.
Wird die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) als BU anerkannt?  
Nein
Wie wird geprüft, falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf geprüft?  
Scheidet die versicherte Person nicht nur vorübergehend (länger als 12 Monate) aus dem Berufsleben aus, liegt BU vor, wenn sie außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die Aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und Ihrer Lebensstellung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht.
Bietet der Tarif eine DU-Klausel?  
Nein
Gibt es die Möglichkeit, nach Abschluss der Ausbildung die BU-Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen?  
Im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie möglich.
Wird beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe geleistet?  
Nein

 

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