| Wird
bei einem verspätet angemeldeten
Versicherungsfall rückwirkend
geleistet? |
|
Ja
– Anspruch auf Leistung entsteht
mit Ablauf des Monats, in dem die
BU eingetreten ist. |
| Prognosezeitraum
6 Monte? |
|
Ja
– voraussichtlich mindestens
6 Monate ununterbrochen„Berufsunfähigkeit
im Sinne dieser Bedingungen liegt
vor, wenn die versicherte Person
infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich
mindestens sechs Monate ununterbrochen
zu mindestens 50% außer Stande
ist, ihrem zuletzt ausgeübten
Beruf – so wie er ohne gesundheitliche
Beeinträchtigung ausgestaltet
war – nachzugehen. Eine Verweisung
auf eine vergleichbare Tätigkeit
kommt nur dann in Betracht, wenn
diese (...) konkret ausgeübt
wird (Verzicht auf abstrakte Verweisung). |
| Wird
bei einer 6 Monate andauernden ununterbrochenen
BU von Beginn an geleistet? |
|
Ja
– es wird rückwirkend
geleistet von Beginn der BU an. |
| Verzichtet
der Versicherer bedingungsgemäß
für die in diesem Tarif versicherbaren
Berufe altersunabhängig und eindeutig
auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
|
|
Ja,
siehe diesbezüglich auch die
Definition der Berufsunfähigkeit
beim Unterpunkt: Prognosezeitraum
6 Monate |
| Verzicht
auf die Anwendung von § 41 VVG? |
|
Ja
– Verzicht ist in den Bedingungen
enthalten. |
| Besteht
der Versicherungsschutz weiter, wenn
die versicherte Person während
der Versicherungsdauer ins Ausland
verzieht? |
|
Ja
– Versicherungsschutz gilt
weltweit. |
| Werden
bei Leistungsanmeldung auf Antrag
die Beiträge bis zur Entscheidung
erst mal gestundet? Wie sind diese
zurückzuzahlen? |
|
Ja
– werden zinslos gestundet.
Auf Antrag kann dann eine ratierte
Zahlung der gestundeten Beiträge
vereinbart werden. Für die
Nachzahlung kann ein Zeitraum von
bis zu 12 Monaten gewährt werden. |
| Verzichtet
der Versicherer bei der Nachprüfung
der BU auf eine Prüfung der abstrakten
Verweisbarkeit? |
|
Ja.
Es kann nur geprüft werden,
ob der Versicherte bereits eine
andere berufliche Tätigkeit
konkret ausübt. Hierbei können
neu erworbene berufliche Fähigkeiten
berücksichtigt werden. |
| Wird
auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes
für weisungsgebundene Mitarbeiter
verzichtet?Wird auf die Umorganisation
der Betriebsstätte bei Selbstständigen
verzichtet? |
|
Ja,
bei weisungsgebundenen Mitarbeiter
wird darauf verzichtet.Nein, bei
Selbstständigen liegt keine
BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation
möglich ist. |
| Wird
bei Beginn der BU nur der zuletzt
ausgeübte Beruf geprüft?
|
|
Ja
– geprüft wird nur der
zuletzt ausgeübte Beruf; siehe
diesbezüglich auch die Definition
der Berufsunfähigkeit beim
Unterpunkt: Prognosezeitraum 6 Monate |
| Wird
auf eine Klausel, nach der zumutbaren
Arztanordnungen Folge zu leisten ist,
verzichtet? |
|
Ja |
| Bieten
sich bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten
bei Zahlungsschwierigkeiten? |
|
Nein |
| Bietet
der Versicherer Nachversicherungsgarantien
an? |
|
Ja.
„Unter der bisherigen Lebensstellung
ist die Lebensstellung in fainzieller
und sozialer Sicht zu verstehen,
die vor Eintritt der gesundheitlichen
Beeinträchtigung (...) bestanden
hat. Die dabei für |
| Ist
der Begriff der „bisherigen
Lebensstellung“ entsprechend
beschrieben? |
|
Ja
– es ist darunter die Lebensstellung
zu verstehen, nach finanzieller
und sozialer Sicht, vor Eintritt
der gesundheitlichen Beeinträchtigung
bestanden hat. Die dabei für
die versicherte Person zumutbare
Einkommensreduzierung wird von uns
je nach Lage des Einzelfalles auf
die im Rahmen der höchstrichterlichen
Rechtsprechung festgelegte Größe
im Vergleich zum jährlichen
Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten
Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen
Beeinträchtigung begrenzt.“
|
| Vorübergehendes
Ausscheiden aus dem Berufsleben –
Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung
ausgeübte Beruf geprüft?
|
|
Ja
– vorübergehendes Ausscheiden
geht bis maximal 12 Monate. |
| Gibt
es eine Anfangshilfe? |
|
Nein |
| Wird
der VN während der Leistungsprüfung
bedingungsgemäß immer wieder
Auskunft über den Stand der Dinge
informiert? |
|
Ja
– der Versicherer gibt innerhalb
von 4 Wochen eine Erklärung
über die Leistungspflicht ab. |
| Wird
bei Auslandsaufenthalt auf Untersuchungen
in Deutschland verzichtet? |
|
Nein,
nicht unbedingt. Es kann verlangt
werden, dass Untersuchungen in Deutschland
durchgeführt werden. |
| Verzicht
auf § 172 VVG |
|
Ja |
| Verzicht
auf konkrete Verweisung? |
|
Nein |
| Werden
auch zeitlich befristete Anerkenntnisse
ausgesprochen? |
|
Können
ausgesprochen werden, wenn:·
sich die Umstände, die für
die Beurteilung der Frage, ob BU
im Sinne dieser Bedingungen besteht,
voraussichtlich ändern werden·
die medizinischen und beruflichen
Gegebenheiten im Zeitpunkt der Leistungsentscheidung
noch nicht endgültig beurteilt
werden können · die
versicherte Person eine Rehabilitations-,
Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme
absolviert oder eine solche Maßnahme
vorgesehen ist. |
| Wird
die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente
(gesetzlich) als BU anerkannt? |
|
Nein |
| Wie
wird geprüft, falls VN dauerhaft
aus dem Berufsleben ausgeschieden
ist? Wird auf den zuletzt ausgeübten
Beruf geprüft? |
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Scheidet
die versicherte Person nicht nur
vorübergehend (länger
als 12 Monate) aus dem Berufsleben
aus, liegt BU vor, wenn sie außerstande
ist, eine Tätigkeit auszuüben,
die Aufgrund ihrer Ausbildung und
Erfahrung ausgeübt werden kann
und Ihrer Lebensstellung beim Ausscheiden
aus dem Berufsleben entspricht. |
| Bietet
der Tarif eine DU-Klausel? |
|
Nein |
| Gibt
es die Möglichkeit, nach Abschluss
der Ausbildung die BU-Rente noch einmal
ohne erneute Gesundheitsprüfung
zu erhöhen? |
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Im
Rahmen einer Nachversicherungsgarantie
möglich. |
| Wird
beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe
geleistet? |
|
Nein |