| Wird
bei einem verspätet angemeldeten
Versicherungsfall rückwirkend
geleistet? |
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Ja
– Anspruch auf Leistung entsteht
mit Ablauf des Monats, in dem die
BU eingetreten ist. |
| Prognosezeitraum
6 Monte? |
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Ja
– voraussichtlich mindestens
6 Monate ununterbrochen„Vollständige
Berufsunfähigkeit liegt vor,
wenn der Versicherte infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
die ärztlich nachzuweisen sind,
voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen
außerstande ist, seinen zuletzt
ausgeübten Beruf, so wie er
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgestaltet war auszuüben.“ |
| Wird bei einer
6 Monate andauernden ununterbrochenen
BU von Beginn an geleistet? |
|
Ja
– es wird rückwirkend
geleistet von Beginn der BU an. |
| Verzichtet der
Versicherer bedingungsgemäß
für die in diesem Tarif versicherbaren
Berufe altersunabhängig und eindeutig
auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
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|
Ja
„Wir verzichten auf eine abstrakte
Verweisung.“ |
| Verzicht auf die
Anwendung von § 41 VVG? |
|
Ja
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| Besteht der Versicherungsschutz
weiter, wenn die versicherte Person
während der Versicherungsdauer
ins Ausland verzieht? |
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Ja
– Versicherungsschutz gilt
weltweit. |
| Werden bei Leistungsanmeldung
auf Antrag die Beiträge bis zur
Entscheidung erst mal gestundet? Wie
sind diese zurückzuzahlen? |
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Ja
– werden erst mal zinslos
bis zur endgültigen Entscheidung
über die Leistungspflicht gestundet.
Die seit Antragstellung gezahlten
Beiträge werden im Leistungsfall
verzinst (5%p.a.) zurückgezahlt.ABER:
gestundete Beiträge müssen
als Einmalbetrag zurückgezahlt
werden. |
| Verzichtet der
Versicherer bei der Nachprüfung
der BU auf eine Prüfung der abstrakten
Verweisbarkeit? |
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Ja.
Es kann nur geprüft werden,
ob der Versicherte bereits eine
andere berufliche Tätigkeit
konkret ausübt. Hierbei können
neu erworbene berufliche Fähigkeiten
berücksichtigt werden. |
| Wird auf die Umorganisation
des Arbeitsplatzes für weisungsgebundene
Mitarbeiter verzichtet?Wird auf die
Umorganisation der Betriebsstätte
bei Selbstständigen verzichtet?
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Ja,
keine Verpflichtung zur Umorganisation
bei weisungsgebundenen Mitarbeitern.
„Berufsunfähigkeit liegt
nicht vor, wenn der Versicherte
in zumutbarer Weise als Angestellter
nach Umgestaltung seines Arbeitsplatzes
weiter tätig sein könnte
und der Arbeitgeber der Umgestaltung
zustimmt.“ Nein, bei Selbstständigen
liegt keine BU vor, wenn eine zumutbare
Umorganisation möglich ist. |
| Wird bei Beginn
der BU nur der zuletzt ausgeübte
Beruf geprüft? |
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Im
Normalfall ja. ABER: „Hat
der Versicherte innerhalb der letzten
zwölf Monate vor Eintritt der
Berufsunfähigkeit den Beruf
gewechselt, kann auch der davor
ausgeübte Beruf bei der Prüfung
der Berufsunfähigkeit herangezogen
werden, wenn die für den Eintritt
der Berufsunfähigkeit ursächlichen
Gesundheitsstörungen bereits
bei der Aufgabe des früheren
Berufs dem Versicherten bekannt
oder für ihn absehbar waren.“ |
| Wird auf eine
Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen
Folge zu leisten ist, verzichtet?
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Ja |
| Bieten sich bedingungsgemäß
Überbrückungsmöglichkeiten
bei Zahlungsschwierigkeiten? |
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Nein |
| Bietet der Versicherer
Nachversicherungsgarantien an? |
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Ja.
Zusätzlich wird angeboten eine
Ausbaugarantie - innerhalb von 5
Jahren nach VertragsabschlussAber:·
Nicht älter sein als 35·
Gesamte Jahresrente darf einschl.
Erhöhung nicht mehr als 27000.-
(bzw. 36000.-, falls sich VN bei
Vertragsabschluss einer ärztlichen
Untersuchung unterzogen hat) betragen·
Angemessene Relation· Es
darf keine BU vorliegen |
| Ist der Begriff
der „bisherigen Lebensstellung“
entsprechend beschrieben? |
|
Ja
– es ist nicht zumutbar, dass
das jährliche Einkommen weniger
als 80% vom zuletzt ausgeübten
Beruf entspricht. |
| Vorübergehendes
Ausscheiden aus dem Berufsleben –
Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung
ausgeübte Beruf geprüft?
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Ja,
denn geprüft wird der zuletzt
ausgeübte Beruf. |
| Gibt es eine Anfangshilfe?
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Kann
ggf. mitversichert werden |
| Wird der VN während
der Leistungsprüfung bedingungsgemäß
immer wieder Auskunft über den
Stand der Dinge informiert? |
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Ja
– bereits innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen
kommt eine Aussage zur Leistungspflicht
bzw. ein Anfordern entsprechender
weiterer Unterlagen |
| Wird bei Auslandsaufenthalt
auf Untersuchungen in Deutschland
verzichtet? |
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Im
Prinzip ja, denn es ist in den Bedingungen
nicht geregelt, dass nötige
Untersuchungen ggf. in Deutschland
durchgeführt werden müssen. |
| Verzicht auf §
172 VVG |
|
Ja |
| Verzicht auf konkrete
Verweisung? |
|
Verzicht
auf konkrete Verweisung? Nein |
| Werden auch zeitlich
befristete Anerkenntnisse ausgesprochen?
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|
Werden
keine ausgesprochen. |
| Wird die Anerkennung
der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich)
als BU anerkannt? |
|
Nein |
| Wie wird geprüft,
falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben
ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt
ausgeübten Beruf geprüft? |
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In
den Bedingungen ist nicht geregelt,
welche Tätigkeit bei dauerhaften
Ausscheiden geprüft wird. |
| Bietet der Tarif
eine DU-Klausel? |
|
Nein |
| Gibt es die Möglichkeit,
nach Abschluss der Ausbildung die
BU-Rente noch einmal ohne erneute
Gesundheitsprüfung zu erhöhen?
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Im
Rahmen einer Nachversicherungsgarantie
möglich. |
| Wird
beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe
geleistet? |
|
Ja
– 6 Monatsrenten |