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Berufsunfähigkeitsversicherung der Alten Leipziger

 
Wird bei einem verspätet angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?  
Ja – Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist.
Prognosezeitraum 6 Monte?  
Ja – voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war auszuüben.“
Wird bei einer 6 Monate andauernden ununterbrochenen BU von Beginn an geleistet?  
Ja – es wird rückwirkend geleistet von Beginn der BU an.
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die in diesem Tarif versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?  
Ja „Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“
Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG?  
Ja
Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?  
Ja – Versicherungsschutz gilt weltweit.
Werden bei Leistungsanmeldung auf Antrag die Beiträge bis zur Entscheidung erst mal gestundet? Wie sind diese zurückzuzahlen?  
Ja – werden erst mal zinslos bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet. Die seit Antragstellung gezahlten Beiträge werden im Leistungsfall verzinst (5%p.a.) zurückgezahlt.ABER: gestundete Beiträge müssen als Einmalbetrag zurückgezahlt werden.
Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der BU auf eine Prüfung der abstrakten Verweisbarkeit?  
Ja. Es kann nur geprüft werden, ob der Versicherte bereits eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt. Hierbei können neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Wird auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes für weisungsgebundene Mitarbeiter verzichtet?Wird auf die Umorganisation der Betriebsstätte bei Selbstständigen verzichtet?  
Ja, keine Verpflichtung zur Umorganisation bei weisungsgebundenen Mitarbeitern. „Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise als Angestellter nach Umgestaltung seines Arbeitsplatzes weiter tätig sein könnte und der Arbeitgeber der Umgestaltung zustimmt.“ Nein, bei Selbstständigen liegt keine BU vor, wenn eine zumutbare Umorganisation möglich ist.
Wird bei Beginn der BU nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?  
Im Normalfall ja. ABER: „Hat der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit den Beruf gewechselt, kann auch der davor ausgeübte Beruf bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden, wenn die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen bereits bei der Aufgabe des früheren Berufs dem Versicherten bekannt oder für ihn absehbar waren.“
Wird auf eine Klausel, nach der zumutbaren Arztanordnungen Folge zu leisten ist, verzichtet?  
Ja
Bieten sich bedingungsgemäß Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten?  
Nein
Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien an?  
Ja. Zusätzlich wird angeboten eine Ausbaugarantie - innerhalb von 5 Jahren nach VertragsabschlussAber:· Nicht älter sein als 35· Gesamte Jahresrente darf einschl. Erhöhung nicht mehr als 27000.- (bzw. 36000.-, falls sich VN bei Vertragsabschluss einer ärztlichen Untersuchung unterzogen hat) betragen· Angemessene Relation· Es darf keine BU vorliegen
Ist der Begriff der „bisherigen Lebensstellung“ entsprechend beschrieben?  
Ja – es ist nicht zumutbar, dass das jährliche Einkommen weniger als 80% vom zuletzt ausgeübten Beruf entspricht.
Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben – Wird im BU-Fall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?  
Ja, denn geprüft wird der zuletzt ausgeübte Beruf.
Gibt es eine Anfangshilfe?  
Kann ggf. mitversichert werden
Wird der VN während der Leistungsprüfung bedingungsgemäß immer wieder Auskunft über den Stand der Dinge informiert?  
Ja – bereits innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen kommt eine Aussage zur Leistungspflicht bzw. ein Anfordern entsprechender weiterer Unterlagen
Wird bei Auslandsaufenthalt auf Untersuchungen in Deutschland verzichtet?  
Im Prinzip ja, denn es ist in den Bedingungen nicht geregelt, dass nötige Untersuchungen ggf. in Deutschland durchgeführt werden müssen.
Verzicht auf § 172 VVG  
Ja
Verzicht auf konkrete Verweisung?  
Verzicht auf konkrete Verweisung? Nein
Werden auch zeitlich befristete Anerkenntnisse ausgesprochen?  
Werden keine ausgesprochen.
Wird die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) als BU anerkannt?  
Nein
Wie wird geprüft, falls VN dauerhaft aus dem Berufsleben ausgeschieden ist? Wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf geprüft?  
In den Bedingungen ist nicht geregelt, welche Tätigkeit bei dauerhaften Ausscheiden geprüft wird.
Bietet der Tarif eine DU-Klausel?  
Nein
Gibt es die Möglichkeit, nach Abschluss der Ausbildung die BU-Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen?  
Im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie möglich.
Wird beim Ende der BU eine Wiedereingliederungshilfe geleistet?  
Ja – 6 Monatsrenten

 

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