Nicht klein bei
geben, wenn die eigene Versicherung eine
Leistungsübernahme ablehnt: Wenn
Sie der Ansicht sind, dass der Versicherer
im Unrecht ist, dann legen Sie unverzüglich
Widerspruch ein. Bringt das nichts, sollten
Sie sich an den Ombudsmann wenden. Dieser
kann bis zu einem Streitwert von 5000
€ Entscheidungen treffen, die für
das Versicherungsunternehmen bindend
sind, für den Versicherten nicht.
Den Ombudsmann erreichen
Sie unter der Telefonnummer 01804
/ 22 44 24. Ausnahme –
Krankenversicherung: Hier schlichtet der
Ombudsmann nur, er hat jedoch keine Entscheidungsverfügung.
Diesen Ombudsmann erreichen Sie unter
der Telefonnummer: 0180
/ 255 0 444. Nach den Gesprächen
mit den Ombudsmann können Sie dann
immer noch einen Rechtsanwalt einschalten,
wenn Sie dies dann noch für nötig
halten.
Des weiteren gibt es die
Möglichkeit, sich an die Bundesaufsichtsamt
für das Versicherungswesen zu wenden.
Dies geht jedoch nicht per Telefon, hier
müssen Sie schreiben (Ludwigkirchplatz
3-4, 10719 Berlin). Schildern
Sie Ihren Fall und bitten sie um eine
Überprüfung des Falles. Fügen
Sie dem Schreiben auch eine Kopie des
bisherigen Schriftverkehres mit der Versicherung
bei und natürlich auch ein Kopie
der Police.
|