maus(R)

04.06.2010, 15:35
 

ALG IV-Bezieher haben „nur“ Anspruch auf Basistarif (private Krankenversicherung)

Der Fall wurde vor dem Landessozialgericht Sachsen Anhalt (AZ: L 2 AS 16/10 B ER) entschieden. Dort hatte ein ALG IV-Bezieher, der privat versichert ist, geklagt, dass die Versicherungskosten voll übernommen werden müssten.

Dem ist nicht so, entschieden die Richter. Es bestehe kein Anspruch für ALG IV-Bezieher, dass die Kosten für die private Krankenversicherung im vollen Umfang übernommen werden. Übernommen werden müssten jedoch die Beträge, die bei der Höhe der GKV-Kosten liegen (also gut 125.- EURO monatlich). Wer von dieser Situation betroffen ist, müsse entweder die Differenz selbst begleichen oder einen Basistarif abschließen.

 

 

 

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