maus(R)

09.07.2009, 11:02
 

Steinschlag – mal Kaskofall, mal Haftpflichtfall (KFZ Versicherung)

Wer kennt das nicht – der Fahrer vor einen gibt Gas und es wird ein Stein so hochgeschleudert, dass er gegen die Windschutzscheibe prallt. Ärgerlich, wenn dieser Stein dann die Scheibe auch noch so beschädigt, dass eine Reparatur nötig wird.

Doch was ist das – ein Kasko- oder ein Haftpflichtfall?

Allgemein kann man sagen: Aufgewirbelter Dreck oder auch aufgewirbelte Steine, die ursprünglich auf der Fahrbahn liegen erzeugen keinen Haftpflichtfall.
Anders ist der Fall, wenn ein Schaden durch eine Ladung entsteht. Wenn also z.B. ein Kieslaster einen Stein, der ursprünglich Ladung war, verliert und dieser einen Schaden verursacht, dann sollte man sich schnell das Kennzeichen dieses Lasters notieren. Durch Ladung verursachte Schäden sind Haftpflichtschäden.

 

 

 

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