sschaf(R)

05.07.2009, 14:41
(editiert von maus, 13.07.2009, 08:45)
 

auf der Suche nach Einzelschicksalen (Versicherungsaerger)

(Be)trügerische Sicherheit in der Berufsunfähigkeitsabsicherung!



Rechtsstreit mit der Versicherung seit 3 Jahren



Nicht alle Berufstätige wissen, dass der Gesetzgeber für die nach dem 1.Januar 1961 Geborenen die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und durch eine geringere Erwerbsminderungsrente ersetzt hat.
Seither sind Tür und Tor für private Berufsunfähigkeitsversicherer aufgestoßen...

Wehe dem, der sie wirklich braucht, die Berufsunfähigkeitsrente, die sich in der Werbung und im Vertrag so gut anhört!

Tatsächlich werden ungeahnte Summen jährlich vom Versicherer investiert, um eigentlich gerechtfertigte Leistungsantrage von Betroffenen abzuwimmeln und Zahlungen hinauszuzögern.

Es ist bedauerlich und für manchen gar Lebenszerstörend, dass der Versicherer vom Gesetzgeber soviel „Freiheit“ zugesprochen bekommt, dass nur die Vermutung ins Geratewohl hinein, zu einer Verzögerung der Leistung kommen kann. Wäre der Versicherer gezwungen, ohne bewiesene Verstöße oder Vergehen des Versicherungsnehmers, die Leistung sofort zu erbringen, würde das so manchen Rechtsstreit ersparen.

Zumindest wäre dann (auch) die Versicherung an einer sorgfältigen Beweisführung mit zügiger Klärung Interessiert.



Mein Schicksal:

* Am 30. August 2006 erlitt ich als 39jähriger sportlich und bis dahin gesunder Mensch während der Ausübung meines Lauftrainings einen Schlaganfall.
Die Gründe dafür sind medizinsch bis zum heutigen Tage ungeklärt.
Stehen, Gehen, Laufen, Schlucken, Sprechen und ungehindert Sehen war von einer auf die andere Stunde nicht mehr möglich. Meine Frau, die bei dem Vorfall anwesend war, brachte mich unverzüglich ins Krankenhaus, was folgewichtig war, um weitere Gesundheitsschäden zu verhindern.

* Knapp 3 Monate später, solange hat die LVA gebraucht um sich zu entscheiden, kam ich zur Durchführung weiterer stationärer Behandlungen in die Reha, aus der ich "Arbeitsunfähig" im Dezember entlassen wurde.

Zum Glück haben die wichtigen Systeme in meinem Körper Ihre Pflichten wieder aufgenommen, doch diverse Probleme blieben und wurden erst nach und nach transparent. Noch während dem Aufenthalt in der Reha stellte ich deshalb den Antrag auf Berufsunfähigkeit bei meiner Privat abgeschlossenen Versicherung, denn eins ist klar, meinen alten Beruf kann ich nicht mehr ausüben.

* Letztlich weist die Versicherung den Anspruch auf Leistung zurück, da meine grundsätzliche Arbeitsunfähigkeit nicht gleich einer Berufsunfähigkeit den vertraglichen Bedingungen entspricht.

Soll meiner Meinung nach so viel heißen wie "Berufsunfähigkeit" ist erst dann erwiesen, wenn durch Feststellung der prozentualen Einschränkungen der Arbeitskraft diese festgestellt wurde und einen bestimmten im Vertrag festgelegten Satz unterschreitet" (in diesem Fall weniger als 50% meines zuletzt ausgeübten Berufs).
Liegt man also monatelang im Krankenhaus und kann sein Bett unbestimmt der auch nur befristet aber sicherlich länger als sechs Monate nicht verlassen, ist man, obwohl man die 6 Monate im Vertrag angegebene "Arbeitsunfähigkeit" überschreitet, noch lange nicht Berufsunfähig und hat somit auch keinen Anspruch auf Leistung (kleiner Wiederspruch der sich in wahrscheinlich jedem zweiten Vertrag findet).
Auch eine Bescheinigung der totalen Arbeitsunfähigkeit von der Reha Klinik und eines sachverständigen Arztes lässt die Versicherung unberührt.

* Der Rechtsstreit mit der Versicherung nimmt nach nun mehr als zwei Jahren ausufernde Formen an, die man seinem schlimmsten Feind nicht wünscht.
Auch eine Rüge des Landgerichtes lässt die Versicherung ungerührt, alles auf der Basis unbewiesener, verdrehter, Tatsachen, die wenn Sie unsereins aussprechen würde, geradewegs wegen Verleumdung und Schädigung zu Geldbusen oder anderen Strafen nach gültigem Recht verhelfen würde.

Im Februar 2008 hat das Landgericht Berlin eine Vergleichsquote von 3/4 zu 1/4 zu meinen Gunsten ausgesprochen.
Leider hat dies die Versicherung nicht richtig verstanden, oder sie haben sich in Ihrem Vergleichsangebot, was nur zwei Tage nach der Verhandlung bei meinem Anwalt einging, um mindestens eine Kommastelle vertan.

Es bleibt wohl nichts anderes übrig, als eine nach der anderen Instanz abzuwarten.

Bitte melde Dich, falls du ähnliche Fälle kennst oder eigene Erfahrungen gemacht hast!

E-Mail-Adresse: info(ät)versicherungsgeschaedigt(punkt)de

 

 

 

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