Es gibt Policen, denen kann man in den meisten Fällen den Stempel „überflüssig“ verpassen. Die Insassen-Unfallversicherung gehört hier mal mit Sicherheit dazu. Wer also eine solche Police hat, sollte mal überprüfen, ob dieses Geld nicht schlichtweg zum Fenster hinausgeworfen ist.
Es gibt ganz einfach Risiken, die der Mensch mehr fürchtet als andere. Berechtigt ist diese Furcht nicht immer.
Die Angst vor Unfällen im Straßenverkehr ist sicherlich bei der Häufigkeit der Unfälle berechtigt. Aber jetzt kommt es zum Denkfehler: Gegen Unfälle im Straßenverkehr kann man sich nur durch Umsicht schützen, eine Versicherung schützt hier nicht. Eine Unfallversicherung leistet, wenn nach einem Unfall bleibende Schäden da sind, also eine Invalidität eintritt. Das kommt zum Glück heute nur noch selten vor. Ein Grund ist z.B. die Schnelligkeit, mit der medizinische Versorgung angeboten werden kann. Sanitäter und/oder Notarzt sind in kürzester Zeit zur Stelle. Auch die medizinischen Möglichkeiten sind heute besser, als noch vor vielen Jahren. Invalidität aufgrund eines Unfalles ist somit zu den geringeren Risiken geworden. (Im Gegensatz z.B. zum Risiko Invalidität durch Erkrankung, das ist tatsächlich höher.)
So wird mit der Angst vor einem Verkehrsunfall dem Kunden eine Police verkauft, die ein Risiko abdeckt, das nicht allzu groß ist.
Und dann ist ja noch folgendes zu bedenken – Die Insassen-Unfallvericherung versichert Fahrer und Mitfahrer eines KFZ gegen bleibende Schäden nach einem Unfall. Aber dieses Risiko ist ja schon durch eine andere Police abgedeckt. Denn wird ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden auf. Diese Pflicht-Hauftpflichtversicherung leistet ja dabei nicht nur für Sach-, sondern auch für die Personenschäden.
Jetzt kann man natürlich folgendes Argument vorbringen: Wer viel im Ausland unterwegs ist kann sich nicht so ganz auf eine Erstattung aus der KFZ-Versicherung des Unfallverursachers verlassen und zudem sind im Ausland die vorgeschriebenen Deckungssummen häufig wesentlich niedriger. Gut – das Argument zählt. Wer also viel im Ausland unterwegs ist und vielleicht auch noch häufig mehrer Mitfahrer dabei hat, hat hier eine sinnvolle Police.
Man könnte auch das Argument vorbringen, man braucht die Insassen-Unfallversicherung für all jene Fälle, wenn der Verursacher nicht zu fassen ist, weil er Flucht begangen hat. Dieser Fall kann rein theoretisch eintreten und es gibt einige Fälle, da passiert das tatsächlich. In diesen Fällen kann man sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Das ist ein Verein, dem die KFZ-Haftpflichtversicherer in Deutschland beigetreten sind und über diesen Verein werden dann die Kosten gedeckt, wenn kein Unfallverursacher vorhanden ist. Dabei sind Personenschäden bis 7,5 Millionen EURO abgedeckt.
Ein anderes Argument könnte sein, dass im Verkehr ja nicht nur Autos und Motorräder unterwegs sind, sondern z.B. auch Radfahrer, die ggf. keine Haftpflichtversicherung besitzen. Diesem Argument kann man allerdings entgegensetzten, dass es weit sinnvoller ist, eine Ausfalldeckung mit der eigenen Privathaftpflicht (die man ja hoffentlich hat!!!!!!) zu vereinbaren. Eine Forderungsausfalldeckung greift nämlich nicht nur bei Schäden im Straßenverkehr, sondern allgemein, wenn die rechtlichen Möglichkeiten gegen einen Verursacher ausgeschöpft sind, ohne, dass eine berechtigte Leistung erfolgte.
Es gibt natürlich das Risiko bleibender Schäden. Manchmal verursacht durch einen Unfall, meist verursacht durch eine Erkrankung. Das Risiko, so geschädigt zu werden, dass man auf zusätzliche finanzielle Quellen angewiesen ist, ist vorhanden und leider gar nicht mal so gering. Am besten sichert man dieses jedoch nicht mit einer Versicherung ab, die ganz speziell in wenigen Fällen leistet, sonder mit einer Versicherung, die allgemein dieses Problem erfasst, das ist dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die ist dann zwar natürlich nicht billig, dafür aber sinnvoll. Das kostet dann zwar mehr, dafür ist dieses Geld dann nicht zum Fenster hinausgeworfen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn man seinen Beruf (zu 50%) nicht mehr ausüben kann. Und dabei ist es ganz unerheblich, ob man einen Unfall hatte oder eine Erkrankung die Ursache ist. Und beim Unfall ist es unerheblich, ob der im Straßenverkehr oder im Haushalt passierte. |