Zum Januar 2009 tritt für alle freiwillig gesetzlich Versicherten eine wichtige Änderung in Kraft.
Konnten bisher freiwillig Versicherte wählen, ob sie den höheren Beitragssatz inkl. Anspruch auf Krankengeld wählten oder eben den niedrigeren ohne Anspruch, ist ihnen diese Wahl nicht mehr gegeben.
Wer ab Januar den Versicherungsschutz mit Krankentagegeld weiterhin genießen möchte muss einen entsprechenden Wahltarif abschließen. Diese sind zum einen nicht ganz günstig und zum anderen ist ein Vertrag von mind. 3 Jahren Laufzeit zu schließen. Doch wer kann schon sagen, wie gut oder schlecht die Krankenkasse, bei der man versichert ist, mit den neuen Regelungen und Gegebenheiten (z.B. Gesundheitsfonds, Morbi-RSA) zurechtkommt. Es gibt einen kein gutes Gefühl, sich 3 Jahre an eine Kasse zu binden, ohne im mindesten zu wissen, ob bald ein Zusatzbeitrag erhoben wird oder nicht. Das können die Kassen ja ab Januar, sofern sie mit ihrem Geld nicht zurecht kommen. Wirtschaften sie gut, können sie jedoch auch Prämien an die Versicherten auszahlen.
Eine Alternative zu den angebotenen Wahltarifen der Kasse sind private Krankenversicherer, die eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese ist preislich meist vergleichbar mit den Angeboten der Kasse, manchmal sogar günstiger.
Es ist übrigens nicht nötig, ab dem 01. Tag einer Krankheit Krankentagegeld zu kassieren. Wer eine zeitlang ohne Einkommen überbrücken kann, kann sich wesentlich günstiger versichern. So bekommt man zwar nur Geld, wenn ein wirklich schlimmer Fall eintritt, aber das ist ja auch der Fall, für den man sich versichern soll. |