maus(R)

16.12.2008, 11:25
 

KFO – Behandlungen über Zusatzversicherung absichern (Krankenzusatzversicherung)

Wenn Erwachsene eine Zahnzusatzversicherung abschließen, ist nicht der entscheidende Punkt, ob die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen übernommen wird. Die können kaum geltend gemacht werden.

Sind Behandlungen nur aus rein ästhetischen Gründen gewünscht, fehlt die medizinische Notwendigkeit. (Auch) private Zusatzversicherungen leisten nur, wenn die medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung besteht (also mind. KIG 2). Besteht allerdings bereits vor Vertragsabschluss die Zahnfehlstellung (was bei Erwachsenen i.d.R. der Fall ist), wird dafür auch nicht geleistet, da ja nicht für Versicherungsfälle aufgekommen wird, die bereits vor Vertragsabschluss vorhanden waren.

Für Kinder besteht allerdings durchaus das Risiko, dass KFO-Behandlungen anstehen und wer die Versicherung noch vor Feststellen einer Fehlstellung abschließt, kann hier entsprechende Rechnungen zur Erstattung einreichen.

Wichtig – die Erstattung sollte erfolgen, unabhängig davon, ob die Kasse leistet oder nicht. Die Kasse leistet meist recht wenig, auf den anfallenden Mehrkosten bleibt man dann ohne private Zusatzversicherung sitzen. Bei kieferorthopädischen Maßnahmen, die oft über mehrere Jahre laufen, kommen da gerne an die 3 – 4 Tausend EURO zusammen. Die meisten Kieferorthopäden bieten Regelversorgungen, die von der Kasse komplett übernommen würde, gar nicht an.

Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder, die auch im KFO-Bereich gute Leistungen erbringt, kostet ca. zwischen 6,50 und 13.- EURO im Monat.

 

 

 

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