Ab 2010 sollen die Bürger die Kosten für die Krankenversicherung steuerlich geltend machen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja gefordert, dass eine Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu schaffen sei.
Nun wird wieder mal eine Gegenfinanzierung gesucht. In Erwägung wird dabei anscheinend auch gezogen, dass in Zukunft für die Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Haftpflichtversicherungen kein Sonderausgabenabzug mehr möglich sein soll. |