maus(R)

16.11.2008, 14:13
 

Sendebericht bei Kündigung per Fax aufbewahren (Versicherungsaerger)

Bei einer Kündigung sind Fristen einzuhalten und da muss es oft mal schnell gehen – schneller, als es der Postweg ermöglicht. Gut, wer auf ein Faxgerät zugreifen kann.

Doch was tun, wenn der Versicherer behauptet, kein Fax erhalten zu haben? Dann ist der Ärger doch sofort vorprogramiert!

Nein – Sollte die Versicherung angeben, kein Fax erhalten zu haben, kann man diese Tatsache mit dem entsprechenden Sendebericht widerlegen. Dieser gilt als Nachweis, dass die Kündigung geschickt wurde. Wichtig natürlich, der „o.k.-Vermerk“, der angibt, dass gesendet wurde.

Daher stets den Sendebericht mit dem „o.k.-Vermerk“ aufbewahren. So kann möglicher Ärger abgewendet werden.

 

 

 

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