Wer als Selbständiger einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei seinem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer stellt, muss darlegen, dass eine Umorganisation des Betriebes nicht in der Art möglich ist, dass er weiterarbeiten kann.
Um dies zu überprüfen, darf der Versicherer vom Selbständigen alle betrieblichen Unterlagen einfordern. So entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ 5 U 28/07). Denn um zu prüfen, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt, müsse das Versicherungsunternehmen genauen Einblick dahingehend bekommen, wie der Versicherte seinen Betrieb führt. Schließlich lasse sich durch eine gezielte Umorganisation die Berufsunfähigkeit ggf. verhindern. |